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A Bestimmungsgemäße Verwendung - Jungheinrich DFG/TFG 16 A Betriebsanleitung

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A Bestimmungsgemäße Verwendung
A
Die "Richtlinie für die bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwendung von
Flurförderzeugen" (VDMA) ist im Lieferumfang dieses Gerätes enthalten. Sie ist
Bestandteil
Nationale Vorschriften gelten uneingeschränkt.
Das in vorliegender Betriebsanleitung beschriebene Flurförderzeug ist ein Fahrzeug,
das zum Heben und Transportieren von Ladeeinheiten geeignet ist. Es muß nach den
Angaben in dieser Betriebsanleitung eingesetzt, bedient und gewartet werden. Eine
andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß und kann zu Schäden bei
Personen, Fahrzeug oder Sachwerten führen. Vor allem ist eine Überlastung durch zu
schwere oder einseitig aufgenommene Lasten zu vermeiden. Verbindlich für die
maximal aufzunehmende Last ist das am Fahrzeug angebrachte Typenschild oder das
Lastdiagramm.
explosionsgefährdeten Bereichen noch in Korrosion verursachenden oder stark
staubhaltigen Bereichen betrieben werden.
Verpflichtungen des Betreibers: Betreiber im Sinne dieser Betriebsanleitung ist
jede natürliche oder juristische Person, die das Flurförderzeug selbst nutzt oder in
deren Auftrag es genutzt wird. In besonderen Fällen (z.B. Leasing, Vermietung) ist der
Betreiber
Vereinbarungen zwischen Eigentümer und Nutzer des Flurförderzeuges die
genannten Betriebspflichten wahrzunehmen hat.
Der Betreiber muß sicherstellen, daß das Flurförderzeug nur bestimmungsgemäß
verwendet wird und Gefahren aller Art für Leben und Gesundheit des Benutzers oder
Dritter
vermieden
Unfallverhütungsvorschriften, sonstiger sicherheitstechnischer Regeln sowie die der
Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsrichtlinien zu achten. Der Betreiber muß
sicherstellen, daß alle Benutzer diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden
haben.
Bei Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung entfällt unsere Gewährleistung.
Entsprechendes gilt, wenn ohne Einwilligung des Hersteller- -Kundendienstes vom
Kunden und/oder Dritten unsachgemäß Arbeiten an dem Gegenstand ausgeführt
worden sind.
Anbau von Zubehörteilen: Der An- oder Einbau von zusätzlichen Einrichtungen, mit
denen in die Funktionen des Flurförderzeuges eingegriffen wird oder die damit ergänzt
werden, ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Herstellers zulässig. Ggf. ist eine
Genehmigung der örtlichen Behörden einzuholen.
Die Zustimmung der Behörde ersetzt jedoch nicht die Genehmigung durch den
Hersteller.
Anhänge- - bzw. Schlepplasten: An das Fahrzeug dürfen nur Anhänge-- bzw.
Schlepplasten angekoppelt werden, für die das Fahrzeug zugelassen ist.
1203.D
dieser
Betriebsanleitung
Das
Flurförderzeug
diejenige
Person,
werden.
und
darf
weder
die
gemäß
den
Zudem
ist
unbedingt
zu
in
feuergefährlichen,
bestehenden
vertraglichen
auf
die
Einhaltung
beachten.
der
A 1

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