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Sicherheitsprüfung Nach Zeit Und Außergewöhnlichen Vorkommnissen (D: Uvv--Prüfung Nach Bgv D27); Beispiel Für D - Jungheinrich DFG/TFG 16 A Betriebsanleitung

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14.1 Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen Vorkommnissen
(D: UVV- - Prüfung nach BGV D27)
Das Flurförderzeug muß mindestens einmal jährlich oder nach besonderen
Vorkommnissen durch eine hierfür besonders qualifizierte Person geprüft werden.
Diese Person muß ihre Begutachtung und Beurteilung unbeeinflußt von betrieblichen
und wirtschaftlichen Umständen nur vom Standpunkt der Sicherheit aus abgeben. Sie
muß ausreichende Kenntnisse und Erfahrung nachweisen, um den Zustand eines
Flurförderzeuges und die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung nach den Regeln der
Technik und den Grundsätzen für die Prüfung von Flurförderzeugen beurteilen zu
können.
Dabei
muß
Flurförderzeuges in bezug auf Unfallsicherheit durchgeführt werden. Außerdem muß
das Flurförderzeug auch gründlich auf Beschädigungen untersucht werden, die durch
evtl. unsachgemäße Verwendung verursacht sein könnten. Es ist ein Prüfprotokoll
anzulegen. Die Ergebnisse der Prüfung sind mindestens bis zur übernächsten Prüfung
aufzubewahren.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln muß der Betreiber sorgen.
A
Für die Prüfungen hat der Hersteller
einen speziellen Sicherheitsservice mit
entsprechend
Mitarbeitern. Als optischer Hinweis wird
das Flurförderzeug nach erfolgter
Prüfung
versehen. Diese Plakette zeigt an, in
welchem Monat welchen Jahres die
nächste Prüfung erfolgt.
Inspektionsergebnisse
Die Ergebnisse der regelmäßigen Inspektionen müssen von dem die Inspektion
durchführenden Personal aufgezeichnet werden.
Berichte von erfahrenen Technikern müssen die Beobachtungen darlegen. Berichte
von Ingenieursexperten müssen die aus diesen Beobachtungen gezogenen
Schlußfolgerungen angeben.
Wenn während einer Inspektion ein Fehler, Abnutzung oder Schaden beobachtet wird,
der ein Sicherheitsrisiko darstellen kann, müssen wirksame Korrekturmaßnahmen
unternommen werden, bevor der Gabelstapler wieder in Betrieb genommen werden
kann.
Es
sollte
Inspektionsverfahren befolgt werden. Die für wichtig gehaltenen (oder von einer
Landesbehörde angeforderten) Aufzeichnungen müssen beibehalten werden.
1203.D
eine
vollständige
ausgebildeten
mit
einer
Prüfplakette
Beispiel für D:
ein
geplantes
Prüfung
des
vorbeugendes
Wartungs-,
technischen
Zustandes
Schmierungs-
des
und
F 43

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