Der Maschine liegt eine Einbauerklärung bei, wenn sie nicht betriebsfertig, also im Sinne der Maschinenrichtlinie
als unvollständige Maschine, geliefert wird.
Der Maschine liegt eine EG-Konformitätserklärung bei, wenn sie als vollständige Maschine betriebsfertig
geliefert wird.
Datei:BA_KA15_9696918_DE_1992-01-01.docx
Änderungen in Ausf ührung und Konst ruktion v orbehalten. / W e reserv e t he right t o change execution and const ruction. / Nous nous reserv ons le droit de changer l´éxécution et la construction.