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Abluftwärmerückgewinnung Wr; Allgemeine Sicherheitshinweise; Sorgfaltspflicht Des Betreibers - Meiko KA 15 Betriebsanleitung

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Betriebsanleitung KA 15 / 20 / 30
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Datei:BA_KA15_9696918_DE_1992-01-01.docx
Änderungen in Ausf ührung und Konst ruktion v orbehalten. / W e reserv e t he right t o change execution and const ruction. / Nous nous reserv ons le droit de changer l´éxécution et la construction.
MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG, Englerstr. 3, D-77652 Offenburg, Tel.:+49 (0)781/203-0, Fax:+49 (0)781/203-1174
9.9
Abluftwärmerückgewinnung WR
Bei einer Abluftwärmerückgewinnungsanlage wird die Tatsache ausgenutzt, dass die
warme und feuchte Luft, die aus dem Maschineninnenraum abgesaugt wird, eine relativ
große Wärmeenergie besitzt. Diese Wärmeenergie wird nicht ungenutzt mit der Küchen-
und Maschinenabluft ins Freie geblasen, sondern dient dazu, das ständig zufließende
Klarspülwasser von ca. 10 C auf ca. 40 C vorzuwärmen. Die warme, feuchte
Maschinenabluft wird hier über einen Wärmetauscher geleitet, wobei sie ihre Wärme an
das Klarspülwasser abgibt. Dabei kühlt die Luft ab, so dass auch ein Großteil der in der
Abluft enthaltenen Feuchtigkeit kondensiert, d.h. die Abluft wird gleichzeitig erheblich
entfeuchtet. Eine Abluft-WR kann nur mit kaltem Zulaufwasser ca. 10°-15° C betrieben
werden ( nicht mit warmem Wasser).
10

Allgemeine Sicherheitshinweise

10.1 Sorgfaltspflicht des Betreibers

Die Spülmaschine wurde unter Berücksichtigung einer Analyse und nach sorgfältiger
Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer
Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der Technik und
gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht
des Betreibers der Maschine, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Nach der Montage, Inbetriebnahme und Übergabe der Spülmaschine an den
Kunden/Betreiber dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden (z. B.: Elektro- oder
Standort). Veränderungen der Spülmaschine insbesondere technische Veränderungen
ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers und durch nicht autorisierte Personen
haben den vollständigen Verlust des Garantieanspruchs zur Folge und setzen die
Produkthaftung außer Kraft.
Der Betreiber muß insbesondere sicherstellen, daß ...
... die Spülmaschine nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
Bei anderweitiger Benutzung oder Bedienung können Schäden oder Gefahren entstehen,
für die wir keine Haftung übernehmen (vgl. hierzu das Kapitel „Bestimmungsgemäße
Verwendung").
... zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Sicherheitsgewährleistung im Bedarfsfall nur
Originalteile des Herstellers verwendet werden dürfen.
Der Benutzer verliert alle evtl. bestehenden Ansprüche, wenn er das Gerät mit anderen als
den Originalersatzteilen verändert.
... nur dafür ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die Anlage bedient, wartet
und repariert.
... dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und
Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin
enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
... Spülmaschine nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand betrieben wird, alle
Schutzeinrichtungen und Verkleidbleche montiert sind und besonders die Sicherheits- und
Schalteinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
... erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für Wartungs- und Reparaturpersonal zur
Verfügung stehen und getragen werden.
... die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort
der Anlage zur Verfügung steht.
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