5.11 Raumheizvermögen/Raumklima
Das Raumheizvermögen ist entsprechend der DIN 18893 für Räume
ausgelegt, deren Wärmedämmung nicht den Anforderungen der Wärme-
schutzverordnung entspricht. Dies gilt für eine Raumwärmeleistung von 7
kW:
bei günstigen Heizbedingungen:
bei weniger günstigen Heizbedingungen:
bei ungünstigen Heizbedingungen:
Für Zeitheizungen (Unterbrechungen von mehr als 8h) verringert sich das
Raumheizvermögen um 25%.
Diese Angaben ersetzen aber keines falls eine vollständige Heizlastbe-
rechnung.
Die Stiftung „Wald in Not" formuliert dies in einer Informationsbroschüre
treffend so: „Holz macht keine Schulden bei der Natur. Holz ist gespeicher-
te Sonnenenergie. Sonnenlicht, Wasser und Kohlendioxid sind die
Bausteine, aus denen Holz entsteht. Ein Baumleben lang wird Sonnenlicht
chemisch gebunden. Sonnenenergie wird in Lignin und Zellulose gespei-
chert. Beim Verbrennen wird sie wieder frei.
Kaminöfen dürfen nur mit Brennstoffen betrieben werden, die der 1.
BlmSchV entsprechen. Darunter fallen Scheitholz mit einer Restfeuchte
von ca. 18% und weniger oder Holzpresslinge nach DIN 51731.
Nicht zulässig ist das Verbrennen von:
lackiertem oder kunststoffbeschichtetem Holz
Spanplatten oder Holz das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde
Holz das von Europoolpaletten stammt
Abfällen, Haus-, Kleidermüll
Papier, Papierbriketts, Kartonagen
feuchtem Holz (Restfeuchte über 20%)
Kunststoffen / Schaumstoffen jeglicher Art
festen oder flüssigen, holzfremden Werkstoffen
nach DIN 4701/12831 berechnen
5.12 Brennstoff
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ca. 120 m³
ca. 80 m³