Die Einbindung eines Pufferspeichers ist zwingend notwendig. Für die
Auslegung des Pufferspeichervolumens ist die 1.BImSchV (s. Seite12)
maßgebend. In dieser Verordnung wird vorgegeben, dass pro kW
Wasserleistung 55 Liter Pufferspeichervolumen vorzuhalten sind. Im Falle
des IG2 sind dies: 5,0 kW x 55Liter/kW =
275 Liter.
Da dies keine marktübliche Größe ist, sollte der nächst größere Pufferspei-
cher mit 300 Liter Inhalt gewählt werden.
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