Geräteschild
angegeben
und
dürfen
nicht
unterschritten
werden.
Bei Bodenbelägen im Nahbereich :
Vor der Feuerraumöffnung Ihres IG 2 sind Fußböden aus brennbaren
Materialien durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu
schützen. Der Belag muss sich nach vorn über mindestens 500 mm und
seitlich jeweils mindestens über 300 mm (Abb.3c) (gemessen von der
Feuerraumöffnung bzw. der Sichtscheibe) erstrecken!
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