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Hinweise zur Gefährdungsanalyse und Risikobeurteilung
Der Hersteller einer Maschine ist nach der Maschinenrichtlinie 98/37/EG verpflichtet, eine Gefähr-
dungsanalyse durchzuführen, um die mit der Maschine verbundenen Gefährdungen zu ermitteln.
Die Norm EN 14121-1 – Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung - Teil 1: Leitsätze – beschreibt
die Informationen, welche zur Risikobeurteilung erforderlich sind.
Die Risikobeurteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
− Schwere der Verletzung (schwer/leicht)
− Häufigkeit oder Aufenthaltsdauer (häufig/selten)
− Möglichkeiten zur Vermeidung (kaum möglich/möglich)
Für die definierten Risiken kann mit Hilfe der Normen EN ISO 13849-1, IEC 61508 oder EN 954-1 eine
angemessene Eingruppierung in Sicherheitskategorie, SIL (Safety Integrated Level) oder PL (Perfor-
mance Level) durchgeführt werden. Die Normen enthalten Gestaltungsleitsätze für sicherheitsbezoge-
ne Teile von Steuerungen.
Die Risikobeurteilung muss für den Fall der Sicherheitsfunktion „Sicher abgeschaltetes Moment" be-
rücksichtigen, dass im Fehlerfall der freie Auslauf erfolgt. Abhängig von der Applikation kann eine
mechanische Bremse erforderlich sein.
Verantwortlichkeiten:
Der Hersteller ist verantwortlich für die Sicherheit des Produktes Maschine.
− Risikoanalyse über die Gefahren, die von der Maschine ausgehen
− Maßnahmen zur Reduzierung und Beseitigung der Gefahren
− Dokumentation des Restrisikos aus Sicht des Herstellers
− Auswahl der geeigneten Steuerung, Anbringung von Schutzeinrichtungen, Ergonomie, Dokumenta-
tion der Maschine, Hinweise auf Restgefahren
Der Betreiber der Maschine ist verantwortlich für die Sicherheit der Anwendung.
− Risikoanalyse über die Gefahren, die von der Verwendung der Maschine ausgehen.
− Dokumentation des Restrisikos aus Sicht des Betreibers
− Sicherer Betrieb und Schutz des Bedienpersonals (Absperrungen, Unterweisung des Bedienperso-
nals u. a.)
Auswahl der Sicherheitsfunktion:
− Gefährdungsanalyse und Risikobeurteilung für die Maschine (Normen EN 12100-1, EN 12100-2 und
EN 14121-1)
− Risikoverringerung durch Konstruktion der Maschine
− Wenn konstruktiv nicht möglich: Risikoverringerung durch Schutzeinrichtungen
− Sicherheitstechnische Anforderungen bestimmen
− Auswahl der Sicherheitsfunktion
- PL d nach EN ISO 13849-1
- SIL 2 nach IEC 61508
- Kategorie 3 nach EN 954-1
Die Norm EN 954-1 wurde durch den Gesetzgeber zum 31.12.2011 durch die Norm
EN ISO 13849-1 abgelöst.
ACU-STOV1-01SV2-04
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