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Ozone KONA Handbuch Seite 22

Inhaltsverzeichnis

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• Nähmaschine, die geeignet ist zum Nähen von Gleitsegelleinen aller verwendeten Durchmesser.
• Präzisionsfederwaage mit Messbereich von ca. 0-30 kp (Kilopond) zur Ermittlung der Dehnungs-
und Rückstellwerte von Gleitsegelleinen.
Messvorrichtung zur Messung und Dokumentation der Längenmessung von
Gleitsegelleinen unter 5 kp Zug und Stahlmaßband nach ISO. (Minestanforderung).
• Vorrichtung zur Ermittlung der Reißfestigkeit von Tuch nach B.M.A.A. (Approved Patent No. GB
2270768 Clive Bettes Sales).
• Sollten Reparaturen notwendig sein: weitere, entsprechend dem verwendeten Material und
Nahtbild erforderliche Nähmaschinen
• Alle Originalmaterialien, so wie sie vom Gleitsegel-Hersteller spezifiziert sind.
Notwendige Unterlagen
• Luftsportgeräte-Kennblatt
• Stückprüfprotokoll
• Vorangegangene Nachprüfprotokolle falls bereits vorhanden
• Wartungs- und Kalibrierungsunterlagen der Messgeräte
• Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Sicherheitsmitteilungen des Herstellers für das
betreffende Gleitsegel sofern solche existieren
• Gültige Einweisungsbestätigung des Herstellers oder vom Hersteller autorisierten
Fachbetrieb
• Leinenmessblatt zur Dokumentation der Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen
• Der Prüfer muss sich vor Durchführung der Nachprüfung beim Hersteller informieren,
ob neue Erkenntnisse vorliegen, die bei der Prüfung des betreffenden Gleitsegeltyps zu
berücksichtigen sind
Identifizierung des Gerätes
• Das Gleitsegel wird an Hand der Musterzulassungs- bzw. des Typenschildes identifiziert
• Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu
überprüfen.
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Sichtkontrolle der Kappe
• Obersegel, Untersegel, Eintritts- und Austrittskante, Zellzwischenwände, Nähte und
Leinenloops werden auf Risse, Scheuerstellen, Dehnung, Beschädigung der Beschichtung,
sachgemäße Ausführung von eventuellen Reparaturen und sonstige Auffälligkeiten untersucht.
• Eventuell notwendige Reparaturen sind nur mit den Originalmaterialien nach Anweisung des
Herstellers durchzuführen.
• Sichtkontrolle der Leinen
• Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B. Beschädigungen
der Nähte oder des Mantels, Risse, Knicke, Scheuerstellen, Kernaustritte, Verdickungen usw.
• Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und Faden) in identischer Verarbeitung
zu ersetzen.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
• Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B. Beschädigungen der
Nähte oder Risse, Knicke, Scheuerstellen usw. Die Leinenschlösser sind auf Beschädigungen zu
überprüfen und es ist zu kontrollieren, ob sie fest geschlossen sind.
• Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll beschleunigt) ist unter 5daN Last zu
vermessen. Toleranzwert: +/-5 mm
• Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Beschädigte Tragegurte müssen ersetzt
oder nach Anweisung des Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5daN Last nach Anweisung des Herstellers. Toleranzwert +/-10 mm darüber
hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese ist besonders bei Dyneema Leinen anzuraten. Sie erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des
Herstellers. Maximal zulässiger Rückstellwert ist + 10 mm, darüber hinausgehende Toleranzen sind im
Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
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