EG-EINBAUERKLÄRUNG EINER UNVOLLSTÄNDIGEN MASCHINE
Der Unterzeichnende, als Vertreter des Herstellers:
Der Hersteller FAAC S.p.A.
Adresse:Via Calari ,10 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIA
erklärt hiermit für die unvollständige Maschine:
Beschreibung: lineare Schiebetür mit 1 oder 2 Türflügeln
Modell: A100Compact
dass die grundlegenden Anforderungen der folgenden gemeinschaftlichen Richtlinie (und aller Anwendung findenden
Änderungen derselben)
• Maschinenrichtline 2006/42/EG
angewendet und erfüllt wurden und dass die zugehörige technische Dokumentation entsprechend
Teil B des Anhangs VII der oben genannten Maschinenrichtlinie erstellt wurde.
Die oben bezeichnete unvollständige Maschine entspricht darüber hinaus den grundlegenden Anforderungen der folgenden
gemeinschaftlichen Richtlinie (und aller Anwendung findenden Änderungen derselben)
• EMV-Richtlinie 2004/108/EG
Folgende harmonisierte Normen kommen zur Anwendung:
o EN 16005:2012
o EN 61000-6-2:2005
o EN 61000-6-3:2007
Darüber hinaus wird erklärt, dass die oben bezeichnete unvollständige Maschine erst in Betrieb genommen werden darf,
nachdem die Maschine, in die sie einzubauen ist, als mit den Anforderungen der oben genannten Maschinenrichtlinie
2006/42/EG konform erklärt worden ist.
Bologna, 22-07-2013
Der Geschäftsführer
A. Marcellan
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