Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Qualifikation Fachinstallateur; Bestimmungsgemäße Verwendung; Zulässiger Betrieb; Nicht Zulässiger Betrieb - Maico Rv 2 Montageanleitung

Pushpull-lüftungssystem endmontage-set
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für RV 2:
Inhaltsverzeichnis
Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

4 Qualifikation Fachinstallateur

4 Qualifikation Fachinstallateur
Die Montage ist nur durch Fachkräfte mit Kennt-
nissen und Erfahrungen in der Lüftungstech-
nik zulässig.
Elektrischer Anschluss, Inbetriebnahme, Wartung
und Reparaturen sind nur durch Elektrofachkräf-
te im Sinne der DGUV Vorschrift 3, §2 (3) unter
Beachtung einschlägiger Normen (z. B.
DIN EN 50110-1) und technischer Regeln zuläs-
sig.
Weitere Festlegungen anderer nationaler Ge-
setze sind zu berücksichtigen.
Für Montagearbeiten benötigte Qualifikationen
und Voraussetzungen: Fachliche Ausbildung und
Kenntnisse der Fachnormen, EU-Richtlinien und
EU-Verordnungen vorgeschrieben. Die Installatio-
nen sind fachgerecht auszuführen. Geltende Bau-
vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Maß-
nahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssi-
cherheit (intakte Schutzkleidung etc.) sind einzu-
halten. Installationsarbeiten durch Auszubildende
sind nur unter Anleitung von o. g. Fachkräften zu-
lässig.
Die Personen müssen in Gesundheits- und Si-
cherheitsanforderungen für ihren Bereich unter-
wiesen sein. Ein Schulabschluss mit guten natio-
nalen Sprachkenntnissen ist erforderlich.
5 Bestimmungsgemäße
Verwendung
RV 2-Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
dienen zur kontrollierten Be- und Entlüftung ein-
zelner Räume mit Lüftungsleistungen bis zu
42 m³/h.
Die Lüftungsgeräte sind geeignet für Wohnungen,
Ein- und Mehrfamilienhäuser, Büros oder ver-
gleichbaren Räumen, sowohl für den Neubau als
auch den Sanierungsfall.
Das RV 2-Lüftungsgerät ist ausschließlich für den
Hausgebrauch oder haushaltsähnliche Anwen-
dungen vorgesehen. Eine andere oder darüber-
hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß.
4
6 Zulässiger Betrieb
Ein Betrieb des Lüftungsgerätes ist zulässig:
• in Außenwänden mit mindestens 365 mm und
maximal 500 mm Wandstärke mit ausreichen-
der Tragfähigkeit.
• in geschlossenen Räumen (Zu- und Ablufträu-
men), Platzbedarf/Arbeitsraum vor dem Gerät
0,7 m.
• exakt waagerecht mit der Wasserwaage und an
der Außenwand ausgerichtet, Einbaulage hori-
zontal (Brüstungsvariante) oder vertikal (Lai-
bungsvarianten).
• mit fest verlegter elektrischer Installation.
• mit korrekt installiertem Außengitter (Abtropf-
schiene).
• mit RLS 45 K-Komfortsteuerung zur Bedienung
von maximal 8 RV 2.
• mit mindestens 1 Gerätepaar, ein paarweiser
Betrieb wird empfohlen. Ein einzelnes RV 2-Ge-
rät kann auch mit einem Abluftventilator im Bad/
WC kombiniert werden. Zulässig sind Abluft-
ventilatoren mit bis zu 60 m³/h (ER 60 oder
ECA 100 ipro).
7 Nicht zulässiger Betrieb
Ein Betrieb des Lüftungsgerätes ist in folgen-
den Situationen und Umgebungen nicht zuläs-
sig, siehe auch Sicherheitshinweise für Push-
Pull-Lüftungsgeräte:
• mit brennbaren Materialien, Flüssigkeiten oder
Gase in der Nähe des Lüftungsgerätes.
• in explosionsfähiger Atmosphäre.
• in Kombination mit einer Laborabsaugung.
• in Kombination mit raumluftabhängigen Feuer-
stätten an einer mehrfach belegten Abgasan-
lage.
• zur Förderung von Chemikalien oder aggressi-
ven Gasen/Dämpfen.
• mit Dunstabzugshauben im Abluftbetrieb.
• während der Bauphase.
• zum Austrocknen von Neubauten.
Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis