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PROJEKTIERUNG
4.3.1
Reichweite und Länge des Lichtwegs
4.3.2
Mindestabstand der Sicherheitslichtschranke zur Gefahrstelle
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B E T R I E B S A N L E I T U N G | deTem4 Core Ex II 3GD
GEFAHR
Gefahr der Unwirksamkeit der Schutzeinrichtung
Bestimmte Arten von Lichtstrahlung können die Schutzeinrichtung beeinflussen, z. B.
Lichtstrahlung von Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät, die im Strah‐
lengang angebracht sind, oder Strahlen von Laserpointern, die auf den Empfänger
gerichtet werden.
Wenn diese Art von Lichtstrahlung in der Umgebung der Schutzeinrichtung vor‐
►
handen ist, zusätzliche Maßnahmen ergreifen, damit die Schutzeinrichtung nicht
Gefahr bringend ausfällt.
GEFAHR
Gefahr der Unwirksamkeit der Schutzeinrichtung
Zu schützende Personen und Körperteile werden bei Nichtbeachtung möglicherweise
nicht erkannt.
Sicherstellen, dass die optischen Eigenschaften der Frontscheiben von Sender
►
und Empfänger nicht verändert werden, z. B. durch:
Tropfen, Beschlag, Reif oder Eisbildung. Beschläge dieser Art sowie andere
°
Verschmutzungen ggf. beseitigen, dann Spannungsversorgung des Empfän‐
gers trennen und wieder einschalten.
Kratzer oder Beschädigungen. Gerät austauschen, dessen Frontscheibe ver‐
°
kratzt oder beschädigt ist.
Sicherstellen, dass alle reflektierenden Flächen und Gegenstände einen Mindest‐
►
abstand zu den Lichtstrahlen einhalten.
Sicherstellen, dass sich keine streuenden Medien (z. B. Staub, Nebel, Rauch)
►
innerhalb des berechneten Mindestabstands zu den Lichtstrahlen befinden.
Verwandte Themen
•
„Montage", Seite 28
Länge des Lichtwegs
Die Länge des Lichtwegs ist der Abstand zwischen Sender und Empfänger.
Die Länge des Lichtwegs darf sich im definierten Bereich während des Betriebs ändern.
Reichweite
Die Reichweite ist die maximale Länge des Lichtwegs zwischen Sender und Empfänger.
Durch den Einsatz von Umlenkspiegeln reduziert sich die Reichweite.
Verwandte Themen
•
„Mindestabstand zu reflektierenden Flächen", Seite 18
•
„Technische Daten", Seite 53
•
„Umlenkspiegel", Seite 60
Zwischen der Sicherheitslichtschranke und der Gefahrstelle muss ein Mindestabstand
eingehalten werden. Dieser Abstand ist notwendig, um zu verhindern, dass eine Person
oder ein Körperteil einer Person den Gefährdungsbereich vor Beendigung des Gefahr
bringenden Maschinenzustands erreicht.
8021810/1K6Z /2025-03-07 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten