•
Die Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort des Gerätes griffbereit zur Verfügung stehen. Sie
muss über die gesamte Lebensdauer des Gerätes aufbewahrt werden.
•
Betriebsanleitung bei Verkauf oder Betreiberwechsel zusammen mit dem Gerät weitergeben.
•
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise am Gerät vollzählig in lesbarem Zustand halten. Die
angebrachten Sicherheits- und Warnbildzeichen geben wichtige Hinweise für den gefahrlosen
Betrieb. Die Beachtung dient der Sicherheit.
•
Ohne Genehmigung des Herstellers keine Veränderungen, An- und Umbauten am Gerät vornehmen,
die die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Eigenmächtige Veränderungen am Gerät schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
•
Gerät nur unter Einhaltung aller durch den Hersteller gemachten Anschluss- und Einstellwerte
betreiben.
•
Beim Austausch defekter Teile nur Originalersatzteile oder vom Hersteller zugelassene Normteile
verwenden.
5.12 SICHERER BETRIEB DES GERÄTES
5.12.1 ALLGEMEINES
➢
Vor Arbeitsbeginn mit allen Einrichtungen und Betätigungselementen sowie mit deren Funktionen
vertraut machen.
➢
Gerät nur in Betrieb nehmen, wenn alle Schutzvorrichtungen angebracht sind und sich in
Schutzstellung befinden.
➢
Gerät immer vorschriftsmäßig und nur an den vorgeschriebenen Vorrichtungen anbauen.
➢
Beim An- oder Abbau an oder vom Traktor immer mit äußerster Vorsicht vorgehen.
➢
Im Bereich des Dreipunktgestänges besteht Verletzungsgefahr durch Quetsch- und Scherstellen.
➢
Vor An- oder Abbau des Gerätes an das Dreipunktgestänge die Bedienungseinrichtung in die Stellung
bringen, bei der unbeabsichtigtes Heben oder Senken ausgeschlossen ist.
➢
Bei Betätigung der Außenbedienung für den Dreipunktanbau nicht zwischen Traktor und Gerät treten.
➢
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich des Gerätes und das Aufsteigen auf das Gerät sind während des
Betriebs verboten.
➢
Im weiteren Arbeitsbereich des Gerätes besteht Verletzungsgefahr z. B. durch aufgewirbelte Steine.
➢
Hydraulische Einrichtungen nur betätigen, wenn sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
An fremdkraftbetätigten Teilen besteht Quetsch- und Schergefahr.
➢
Nicht zwischen Traktor und Gerät aufhalten. Dies ist nur erlaubt, wenn der Traktor gegen Wegrollen
durch die Feststellbremse und durch die Unterlegkeile gesichert ist.
➢
Zur Vermeidung von Brandgefahr das Gerät immer in sauberem Zustand halten.
➢
Vor Verlassen des Traktors das Gerät auf den Boden absetzen.
➢
Motor abstellen.
➢
Zündschlüssel abziehen.
5.13 PIKTOGRAMME
5.13.1 ALLGEMEINES
Die Piktogramme sollen auf wesentliche Schutzausrüstungen hinweisen und sind auch unter Abschnitt
5.4.2 Persönliche Schutzausrüstung zu finden. Diese müssen beim Hantieren mit der Maschine unbedingt
beachtet werden.
5.13.2 POSITION DER PIKTOGRAMME
Die grafischen Symbole befinden sich ausschließlich in dieser Betriebsanleitung unter Abschnitt 5.13.3
Bedeutung der Piktogramme.
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