Abbildung 14
Abbildung 16
11
SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
11.1 ALLGEMEINES
Vor jedem Einsatz alle Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen und gemäß dieser Betriebsanleitung
benutzen bzw. bedienen.
11.2 BELEUCHTUNGSANLAGE
Die
Beleuchtungsanlage
Begrenzungsleuchten
Blinkleuchten (3), Rückleuchten (4) und Warntafeln
(5), die für das Fahren auf öffentlichen Straßen über
einen Montagearm (6) in die dafür vorgesehenen
Aufnahmen gesteckt werden müssen.
HINWEIS!
•
Darauf achten, dass die Streifen der Warntafeln der Beleuchtungsanlage jeweils nach außen und
nach unten verlaufen, wenn diese eingesteckt sind und sich in „Transportstellung" befinden.
besteht
(1),
Seitenstrahler
Abbildung 15
aus
(2),
Abbildung 17
39