5.5.2
GEFAHRENBEREICHE BEIM EINKLAPPEN UND AUSKLAPPEN
Abbildung 4
5.6
RESTGEFAHREN
Restgefahren sind besondere Gefährdungen beim Umgang mit dem Gerät, die sich trotz
sicherheitsgerechter Konstruktion nicht beseitigen lassen.
Restgefahren sind meist nicht offensichtlich erkennbar und können Quelle einer möglichen Verletzung
oder Gesundheitsgefährdung sein.
5.6.1
GEFÄHRDUNG AUS MECHANISCHEN SYSTEMEN
Es besteht Unfallgefahr durch Quetschen, Schneiden und Stoßen von Körperteilen
•
an sich unerwartet bewegenden Maschinenteilen,
•
an sich bewegenden Maschinenteilen durch gespeicherte mechanische Energie,
•
in elastischen Teilen wie Federn,
•
an unzureichend festem Stand des Gerätes,
•
an der allgemeinen Form oder dem Anbauort von Bauteilen.
5.6.2
GEFÄHRDUNG AUS HYDRAULISCHEN SYSTEMEN
Es besteht Verletzungsgefahr von Körperteilen insbesondere an Gesicht, Augen und ungeschützten
Hautstellen durch Verbrennen und Kontaminieren mit Hydrauliköl
•
durch
Herausspritzen
Verbindungsstellen oder Leitungen,
•
durch berstende, unter Druck stehende Leitungen oder Bauteile,
•
durch Hautkontakt.
➢
Persönliche Schutzausrüstung tragen!
5.6.3
GEFÄHRDUNG AUSGEHEND VOM BETRIEB
Beim Betrieb besteht durch hoch geschleuderte Steine und Erdbrocken Verletzungsgefahr von
Körperteilen, insbesondere am Gesicht.
von
heißem/unter
Druck
stehendem
Hydrauliköl
an
undichten
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