5.4.7
ENTSORGUNG
•
Sobald das Gerät nicht mehr einsatzfähig ist und das Ende der Lebensdauer erreicht hat, folgt die
Entsorgung der Maschine. Diese muss nach den örtlichen Entsorgungsvorschriften für Maschinen
vorgenommen werden.
5.4.8
SPEZIELLE SICHERHEITSHINWEISE
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch Nichtbeachtung der geltenden Arbeitssicherheitsrichtlinien
Werden die geltenden Arbeitssicherheitsrichtlinien beim Umgang mit dem Gerät umgangen oder
Sicherheitseinrichtungen unbrauchbar gemacht, besteht Verletzungsgefahr.
•
Der Betreiber muss alle Arbeiten an und mit dem Gerät persönlich überwachen.
•
Der
Betreiber
Arbeitssicherheitsrichtlinien.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch hoch geschleuderte Fremdkörper
Während des Arbeitseinsatzes besteht Verletzungsgefahr für Gesicht und Körper durch hoch
geschleuderte Erdbrocken, Bodenbestandteile oder Steine.
•
Während des Arbeitseinsatzes dürfen sich keine Personen unmittelbar vor, hinter oder neben dem
Gerät befinden (Radius 25m).
•
Während des Arbeitseinsatzes dürfen keine Personen das Gerät begleiten.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei Befreiung verunglückter Personen
Bei Befreiung von im Gerät eingeklemmten oder verletzten Personen besteht erhebliche zusätzliche
Verletzungsgefahr für die verunglückte Person, wenn die Hydraulikanschlüsse nicht gemäß ihrer
farblichen
Kennung
richtungsvertauscht oder seitenverkehrt ausgeführt werden.
•
Prüfen Sie vor Betätigen der Hydraulik, ob die Hydraulikanschlüsse des Gerätes gemäß der
farblichen Kennung am Traktor angeschlossen sind.
•
Ist die Kennzeichnung am Traktor und am Gerät nicht vorhanden oder sind die Anschlüsse nicht
gemäß ihrer Kennzeichnung am Traktor angeschlossen, kann eine sichere Befreiung
gegebenenfalls nicht gewährleistet werden.
•
Im Zweifelsfall überlassen Sie die Befreiung verunglückter Personen speziell dafür ausgebildetem
Rettungspersonal.
5.4.9
GEFAHREN BEI DER NUTZUNG (ANGEBAUTE GERÄTE)
•
Vor dem An- und Abbau von Geräten an die Dreipunktaufhängung Bedienungseinrichtungen in die
Stellung bringen, bei der unbeabsichtigtes Heben oder Senken ausgeschlossen ist.
•
Beim Dreipunktanbau müssen die Anbaukategorien beim Traktor und Gerät übereinstimmen oder
abgestimmt werden.
•
Im Bereich des Dreipunktgestänges besteht Verletzungsgefahr durch Quetsch- und Scherstellen.
•
Bei Betätigung der Außenbedienung für den Dreipunktanbau nicht zwischen Traktor und Gerät treten.
•
In der Transportstellung des Gerätes immer auf ausreichende seitliche Arretierung des Traktor-
Dreipunktgestänges achten.
•
Bei Straßenfahrt mit ausgehobenem Gerät muss der Bedienungshebel gegen Senken verriegelt sein.
•
Der Betreiber muss bei der Montage die Maschine durch metallische Verbindung mit dem Traktor
verbinden.
•
Der Bediener muss darauf achten, dass sich niemand in der Nähe der Maschine aufhält, wenn diese
oder ihre Bauteile über die Traktorhydraulik bewegt werden oder wenn die Seitenflügel angehoben
oder abgesenkt werden. Sichtkontrolle durch den Fahrer.
•
Fahrten auf der Straße dürfen nur mit angehobenem Gerät und mit eingeklappten Seitenflügeln
durchgeführt werden. Durch den Steuerblock am Hydraulikzylinder wird ein Absenken des Gerätes
unterweist
sein
Personal
angeschlossen
wurden.
in
Arbeitssicherheit
Dadurch
können
Funktionen
gemäß
den
geltenden
gegebenenfalls
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