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Beleuchtungsanlage Und Kenntlichmachung; Anforderungen An Die Zugmaschine; Achslasten - Apv Rw 600 M1 Betriebsanleitung

Rollstriegel
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Das Anbaugerät länderspezifisch mit Warntafeln oder Folien mit weiß-rotem Schrägbalken (nach
DIN, ÖNORM oder jeweilige NORMEN) kenntlich machen.
Verkehrsgefährdende oder gefährliche Teile (Werkzeugringe) abdecken und zusätzlich mit
Warntafeln oder Folien kenntlich machen.
Beleuchtungseinrichtungen der Zugmaschine dürfen durch das Gerät nicht verdeckt sein, sonst
müssen am Anbaugerät solche verbaut werden.
Warntafeln oder Folien sollen max. 150 cm über der Fahrbahn im Fahrbetrieb sein.
Den Halter für die Warntafeln (Zusatzausrüstung) auf den Mittelrahmen montieren (siehe Kapitel
23).

5.10.2 BELEUCHTUNGSANLAGE UND KENNTLICHMACHUNG

Eine vorschriftsmäßige Beleuchtungsanlage, Kenntlichmachung und Ausrüstung sind in jedem Fall
erforderlich, wenn das Gerät auf öffentlichen Straßen transportiert werden soll. Weitere Informationen
können bei den zuständigen Behörden angefordert werden.

5.10.3 ANFORDERUNGEN AN DIE ZUGMASCHINE

Die Lenkfähigkeit des Traktors darf durch das Anbaugerät nicht beeinträchtigt oder vermindert
werden.
Aufgesattelte Geräte dürfen auf öffentlichen Straßen nur mit einer Betriebserlaubnis gezogen
werden.
Hydraulische Geräte müssen zur Transportstellung eingeklappt sein.
Der Absperrhahn (wenn vorhanden) muss geschlossen oder die Sicherungsketten eingehängt sind.
Die Hydraulikschläuche erst kurz vor dem Abkuppeln der Zugmaschine, durch Schwimmstellung des
Traktorsteuergerätes, entlasten.
Hydraulikschlauch erst zuhause durch Schwimmstellung des Traktorsteuergerätes entlasten.
Kontrollieren, dass aufgrund des Arbeitseinsatzes keine Sicherungssplinte verloren gegangen sind.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch unzureichende Lenkbarkeit
Ein zu kleiner Traktor oder ein Traktor mit unzureichendem Frontballast kann nicht sicher manövriert
und spurstabil gelenkt werden. Dadurch können Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder
getötet werden.
Verwenden Sie nur einen Traktor, der ausreichend ballastiert und sicher manövriert werden kann.
Achten Sie darauf, dass die Vorderachse des Traktors immer mit mindestens 20% des
Eigengewichtes des Traktors belastet ist. Siehe Abschnitt „Achslasten" (5.10.4).

5.10.4 ACHSLASTEN

WARNUNG!
Der Anbau von Geräten am Front- und Heck-Dreipunktgestänge darf nicht zu folgenden
Überschreitungen führen:
zulässiges Gesamtgewicht des Traktors,
zulässige Achslasten des Traktors,
Reifentragfähigkeiten des Traktors.
Die Vorderachse des Traktors muss immer mit mindestens 20% des Eigengewichtes des Traktors
belastet sein.
Die notwendige Ballastierung sowie die tatsächlichen Achslasten wird mit den folgenden Formeln ermittelt.
Für die Berechnung werden die folgenden Daten benötigt:
aus der Betriebsanleitung des Traktors,
aus der Betriebsanleitung des Gerätes und
die durch Nachmessen ermittelt werden.
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Diese Anleitung auch für:

Rw 900 m1Rw 1200 m1

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