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Bei Fahrten auf einem Gefälle/ einer Steigung muss beachtet werden,
dass abhängig von der eingestellten Achsposition schon ab wenigen
Grad Kippgefahr besteht. Die Verwendung eines Kippschutzes ist
empfehlenswert (Abb. A).
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Kollisionen jeglicher Art vermeiden! Vermeiden Sie ein ungebremstes
Fahren gegen ein Hindernis (Stufe, Bordsteinkante) oder das
Herunterspringen von Absätzen (Abb. B).
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Erneuern Sie die Reifen sobald das Profil abgefahren ist.
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Beim Ein- oder Aussteigen in den bzw. aus dem Rollstuhl sind beide
Feststellbremsen anzuziehen.
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Die Feststellbremse nur zum Parken benutzen, diese darf nicht zum
Abbremsen der Fahrt benutzt werden.
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Vermeiden Sie Fahrten auf unebenem, losem Untergrund.
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Im Straßenverkehr ist die Straßenverkehrsordnung (StVZO) zu
beachten.
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Die passive Beleuchtung (Reflektoren) Ihres Rollstuhles vor jedem
Fahrtantritt auf Unversehrtheit und Sichtbarkeit für andere
Verkehrsteilnehmer überprüfen.
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Die Sitz- und Polstermaterialien entsprechen den Anforderungen der
Beständigkeit gegen Entflammbarkeit gemäß EN 1021- 2, setzen
Sie dennoch keine Polster oder andere Teile Brandquellen - wie z.B.
Zigaretten - aus.
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Der Rollstuhl darf nur zum Transport einer Person verwendet werden.
Der Rollstuhl darf nicht zum Lastentransport oder zum Transport
mehrerer Personen verwendet werden.
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Beim Abbremsen aus schneller Fahrt oder auf langen
Gefällestrecken, unter Verwendung der Greifreifen, erhitzen sich
Finger und Handflächen. Achtung, Verbrennungsgefahr! (Abb. C).
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Wir empfehlen, für Fahrten im Außenbereich Lederhandschuhe zu
verwenden. Diese erhöhen die Griffigkeit und schützen gleichzeitig
Ihre Finger und Handflächen vor Schmutz und Verletzungen.
Bischoff & Bischoff GmbH | 2023-09-02 - Revision 2
Leichtgewichtrollstuhl |
PYRO LIGHT
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