2.6.
Indikationen
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung bei erwachsenen
Personen durch
•
Lähmung
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt / -deformation
•
Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
•
Sonstige Erkrankungen
Eine Verwendung mit verstärkten Rollstühlen ist dann angezeigt, wenn
das Körpergewicht des Behinderten 125 kg und mehr beträgt und ein
Standard-Rollstuhl nicht mehr die notwendige Sicherheit gewährleistet.
2.7.
Kontraindikationen
Die Verwendung des Rollstuhles bei erwachsenen Personen ist ungeeignet
bei
•
Wahrnehmungsstörungen
•
Starken Gleichgewichtsstörungen
•
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
•
Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden an beiden Armen
•
Sitzunfähigkeit
•
Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
2.8.
Konformitätserklärung
Wir Bischoff & Bischoff GmbH erklären in alleiniger Verantwortung, dass
der
Rollstuhl Pyro Light / Pyro Light XL
2017/745 entspricht, die anwendbar sind.
Bischoff & Bischoff GmbH | 2023-09-02 - Revision 2
Leichtgewichtrollstuhl |
allen Anforderungen der MDR
PYRO LIGHT
PYRO LIGHT XL
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