4 Einbau und Montage
4.2.7 Besondere bauliche Maßnahmen
4.2.7.1 Bodenplatte
Wenn die Anlage in feuchtem Baugrund eingebaut wird, muss die Anlage auf einer Stahlbetonplatte am Bo-
den der Baugrube verankert werden.
Anforderungen an eine Bodenplatte
•
Die Eigenschaften der Bodenplatte (Positionierung, Bewehrung, Abmessungen, Dicke usw.) müssen von
einem qualifizierten Planungsbüro berechnet und freigegeben werden.
•
Die Bodenplatte muss in einer Stärke von mindestens 20 cm ausgelegt werden und die Abmessungen
der Anlage an allen Seiten um mindestens 30 cm überragen.
•
In die Bodenplatte müssen Armierungsanker zum späteren Fixieren der Anlage mithilfe von Baustahl-
stäben Ø 10 mm eingearbeitet werden.
Bei der Verschalung zusätzlich 10 cm Höhe zum Eingießen der Baustahlstäbe berücksichtigen.
•
4.2.7.2 Stützmauer
Wenn der Mindestabstand der Anlage zu Bodenerhebungen oder zu Verkehrsflächen unterschritten wird,
muss eine Stützmauer aus Stahlbeton errichtet werden, um das angrenzende Gelände zu sichern und Be-
schädigungen der Anlage zu vermeiden.
Anforderungen an eine Stützmauer
•
Die Eigenschaften der Stützmauer (Positionierung, Bewehrung, Abmessungen, Dicke usw.) müssen von
einem qualifizierten Planungsbüro berechnet und freigegeben werden.
•
Die Stützmauer muss in einem Abstand ≥ 1 m von der Anlage errichtet werden und die Maße der An-
lage in alle Richtungen (vertikal und horizontal) um mindestens 50 cm überragen.
Teil 2: Transport, Lagerung, Einbau und Montage
21