4 Einbau und Montage
4.2.2.2 Abstand zu Bodenerhebungen (Hänge, Hügel, Böschungen, ...)
Bodenerhebungen mit einer Hangneigung > 5° er-
zeugen im benachbarten Untergrund zusätzlichen
horizontalen Erddruck. Um Beschädigungen der An-
lage oder Erdrutsch zu verhindern, muss die Anlage
in einem Mindestabstand ≥ 5 m eingebaut werden.
Wenn die Anlage in einem Abstand < 5 m eingebaut
wird, muss zwischen der Anlage und der Erhebung
eine Stützmauer errichtet werden.
Die Stützmauer muss von einem qualifizierten Pla-
nungsbüro berechnet und freigegeben werden.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an
eine Stützmauer siehe Abschnitt 4.2.7.2.
4.2.2.3 Abstand zu Baumbestand und Gehölzen
Um Beschädigungen der Anlage durch die Wurzeln
zu vermeiden, muss die Anlage in einem Abstand
≥ 3 m von Bäumen oder anderen Gehölzen mit sig-
nifikantem Wurzelwerk eingebaut werden. Der Ab-
stand muss außerdem mindestens dem zu erwar-
tenden Baumkronendurchmesser entsprechen.
Zusätzlich können am Einbauort gesetzliche Bestim-
mungen und Verordnungen für den Baumschutz
gelten.
Teil 2: Transport, Lagerung, Einbau und Montage
Stützmauer
Abb. 4: Abstand zu Bodenerhebungen
Ø Baumkrone
Ø Baumkrone
Abb. 5: Abstand zu Baumbestand
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