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Topcon DRI OCT Triton Bedienungsanleitung Seite 127

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(h) die Bedienungsanleitung oder andere in dieser Packung enthaltenen Dokumente zu kopieren.
3. AUSTAUSCH VON SPEICHERMEDIEN, ETC.
3.1 Falls der BUTZER den internen Speicher des INSTRUMENTS austauschen will, auf dem die
SOFTWARE installiert ist, muss er dies TOPCON vorher direkt, oder dem Unternehmen über eine
jeglichen Vertreter dessen Vertriebsnetzes mitteilen. TOPCON wird dann falls notwendig diesen
Speicheraustausch durchführen.
AUF KEINEN FALL KANN TOPCON, IHRE GESCHÄFTSSTELLEN, IHR VERTRIEBSNETZ ODER IHRE
AGENTEN FÜR EVENTUELLE SCHÄDEN ODER VERLUSTE DURCH ODER IN VERBINDUNG
MIT JEGLICHER OBEN GENANNTEN AKTIVITÄT VERANTWORTLICH GEMACHT WERDEN,
WENN DIESE VOM NUTZER OHNE EINE SOLCHE BENACHRICHTIGUNG ODER IN
NICHTERFÜLLUNG JEGLICHER VON TOPCON GEGEBENEN ANWEISUNG ENTSTANDEN
SIND.
4. COPYRIGHT
Die SOFTWARE ist das Alleineigentum von TOPCON, und der volle Rechtstitel, das Eigentum und die
Nutzungs- sowie Urheberrechte verbleiben zu jeder Zeit bei TOPCON. Digia Plc und deren
Lizenzgeber sind im Besitz des Copyrights und des geistigen Eigentums von Qt.
5. LAUFZEIT
Diese LIZENZVEREINBARUNGEN treten mit Datum der ersten Nutzung der SOFTWARE durch den
NUTZER in Kraft und bleiben vollständig bis zu deren Beendigung gemäß der im folgenden Abschnitt
6.1 beschriebenen Klausel rechtskräftig.
6. VERTRAGSENDE
Diese LIZENZVEREINBARUNGEN werden unverzüglich nichtig, wenn:
6.1 (1) Der NUTZER sich entschließt, die SOFTWARE nicht weiter zu nutzen (In diesem Fall ist der
NUTZER verpflichtet, TOPCON von einem derartigen Entschluss unverzüglich schriftlich in Kenntnis
zu setzen), oder
(2) Der NUTZER eine Klausel oder Bedingung dieser LIZENZVEREINBARUNGEN nicht einhält.
6.2 Nach Bendigung dieser LIZENSIERUNG, darf der NUTZER das INSTRUMENT auf keine Weise
weiterverwenden. Kein vom NUTZER gezahlter Geldbetrag wird nach Nutzung oder Installation des
INSTRUMENTS durch den NUTZER aus egal welchen Gründen rückerstattet, auch nicht nach
Kündigung dieser LIZENZVEREINBARUNG.
6.3 Sämtliche in den Abschnitten 3.2, 4, 6.2 sowie 7 bis 11 ausgeführten Klauseln bleiben auch nach
jeglicher Beendigung dieser LIZENZVEREINBARUNGEN rechtskräftig.
7. BEGRENZTE HAFTUNG
7.1 Sollte der NUTZER unerkannte Materialfehler in dieser SOFTWARE finden, wird er TOPCON darüber
schriftlich direkt oder an ihre Geschäftsstellen, ihr Vertriebsnetz oder ihre Agenten innerhalb von
neunzig (90) Tagen nach Erhalt der SOFTWARE informieren. TOPCON behält sich das alleinige
Entscheidungsrecht vor, einen derartigen Fehler unentgeltlich zu beheben oder die defekte
SOFTWARE kostenlos durch eine neue Version zu ersetzen, unter der Bedingung, dass TOPCON
das Vorhandensein eines derartigen, TOPCON zuschreibbaren Fehlers oder Defekts bestätigt hat.
LIZENZBESTIMMUNGEN FÜR DIE SOFTWARE DRI OCT-Triton
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Dri oct triton plus