3.2 Bedingungen Leistungs-
anspruch
Für Gewährleistungsansprüche beachten Sie bitte
die folgenden Punkte:
–
Die Gewährleistung beginnt zum Zeitpunkt der
Übergabe der Anlage (Lieferschein, Inbetrieb-
nahme-Protokoll).
–
Die Berechnung der Garantiezeit erfolgt ab
dem Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme (gemäß
Betriebsstundenzähler der Regelung). Die
Gewährleistungszeiträume richten sich nach
dem jeweils gültigen Gesetz.
–
Der eingetretene Schaden muss zeitgerecht
und genau gemeldet werden, damit die
Ursache abgeklärt werden kann.
–
Weist die Anlage trotz fachgerechten Einbaus
unter Einhaltung der technischen Unterlagen
Mängel auf, so leisten wir Gewähr, wenn die
Anlage durch den Werkskundendienst
abgenommen wurde (Inbetrieb-
nahmeprotokoll).
Hinweis
ginalersatzteile oder vom Hersteller
zugelassene Teile (z.B.: Normteile)
verwenden. Für Schäden durch
nicht zugelassene Ersatzteile wird
vom Hersteller keine Haftung über-
nommen.
Die Garantie gilt für technische, konstruk-
tionsbezogene Mängel und Mängel bei der
Fertigung der Anlage, die den ordentlichen und
reibungslosen Gebrauch behindern.
–
Wir haften nicht für Teile, die nicht von
SOLARFOCUS erzeugt wurden. Wir sind aber
bereit, unsere gegenüber dem Erzeuger
(diesen Mangel betreffenden) bestehenden
Ansprüche an den Käufer abzutreten.
–
Bei der Erfüllung der Garantieleistung /
Gewährleistung kommen wir nur für die
Montagezeit und das Material auf, nicht jedoch
für allfällige notwendige Fahrten und Aufent-
haltskosten der Monteure oder eventuelle
Rückfrachten.
–
Für etwaige Folgekosten von Schäden
übernimmt die SOLARFOCUS GmbH keine
Haftung.
–
Die Reparatur bzw. der Garantieersatz
erfolgen nach unserer Wahl entweder vor Ort
6
- Bei Reparaturen nur Ori-
3Gewährleistung, Garantie, Haftung
oder im Werk der Firma SOLARFOCUS.
–
Ob es sich um eine Nachbesserung oder um
kostenlosen Ersatz handelt, entscheidet die
Firma SOLARFOCUS.
3.3 Entfall von Ansprüchen
Die Ansprüche aus Gewährleistungs- und
Garantieleistungen entfallen, wenn einer der
folgenden Punkte zutrifft:
–
Nichteinhaltung der fachlichen Vorgaben
–
Schäden durch den Transport
–
Mutwillige Beschädigung
–
Schäden durch höhere Gewalt
–
Unsachgemäße Bedienung, vernachlässigte
Wartung und Reinigung
–
Energie- oder Wassermangel, Fehler in der
Hydraulik
–
Nichtbeachtung der Hinweise in der
Planungs-, Montage- und Betriebsanleitung.
Auch die Zusammenarbeit mit autorisiertem
Fachpersonal ist für die Erhaltung der Ansprüche
von großer Bedeutung.
Ebenfalls nicht gewährt werden können die Ansprü-
che bei
–
Durchführung der Inbetriebnahme und
Wartung von nicht zertifizierten Firmen.
–
nicht dokumentierter Inbetriebnahme und/oder
Wartung (Inbetriebnahme- und Wartungs-
protokoll).
–
Eingriffen von unbefugter Hand oder ohne
ausdrückliches Einverständnis des Herstellers.
Lackierte Waren lassen sich kaum in Fehler-
losigkeit herstellen, deshalb berechtigen kleine
Unregelmäßigkeiten, welche den Gebrauch nicht
beeinflussen, zu keinen Garantieansprüchen.
Haftungsbeschränkungen
Die SOLARFOCUS GmbH haftet nicht für
Personen- und Sachschäden begründet durch:
–
Nichtbeachtung dieser Anleitung
–
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung
des Produktes
–
Einsatz von nicht qualifiziertem Personal
–
Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile
–
Technische Veränderungen am Produkt durch
den Anlagenbetreiber
Montageanleitung therminator_II-touch_Kombi