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Pflege und Wartung
9.1
Erforderliche Wartung durch eine Servicewerkstatt
Ein Messsystem von der technischen Komplexität des System R 30 bedarf zur Erhaltung
seiner Funktionsfähigkeit einer regelmäßigen Instandhaltung. Aus diesem Grund ist es
dringend erforderlich bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen eine Wartung
durchzuführen:
Einmal im Jahr (Kontrolle der HV-Komponenten, der Sicherheitseinrichtungen,
•
des Isoliergases und der Einzelgeräte / Zubehörteile)
Bei Funktionsstörungen
•
Bei Meldung einer Unterschreitung des Gas-Mindestdrucks im HV-
•
Motorschalter oder Entlade- und Erdungsschalter
Bitte setzen Sie sich bei Eintreten einer dieser Voraussetzungen zeitnah mit der
zuständigen Servicewerkstatt in Verbindung, um einen Termin für eine Wartung zu
vereinbaren.
Sollte den zuvor beschriebenen Wartungserfordernissen nicht Genüge getan
werden, entbindet dies den Hersteller von der Gewährleistung auf Mängel,
welche nachweislich auf unzureichende Wartung zurückzuführen sind!
9.2
Selbstständig durchzuführende Prüf- und Pflegemaßnahmen
Um mögliche Problemstellen frühzeitig zu erkennen und das System in gutem Zustand
zu erhalten, sollten Sie unbedingt die folgenden Arbeiten selbstständig und, je nach
Nutzungsverhalten, in angemessenen Intervallen durchführen:
Staub und Schmutz entfernen
•
Funktion der Tür- und Not-Aus-Schalter überprüfen
•
Kabel abtrommeln und auf Brüche und Schäden untersuchen
•
•
Verbindungsleitungen und Baugruppen der Hochspannungspalette auf festen
Halt prüfen
Für Hinweise zur selbstständigen Wartung und Pflege der Peripheriegeräte
lesen Sie bitte die entsprechenden Abschnitte im jeweiligen
Bedienhandbuch. Dies gilt insbesondere für batteriebetriebene Geräte.
Sollten Sie während der Prüfung Defekte feststellen, informieren Sie bitte
umgehend eine durch Megger autorisierte Servicewerkstatt.
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Pflege und Wartung