6.6
PUMPE AUSSCHALTEN
Stillsetzen
1
• Zum Ausschalten ist die Pumpe aus der Anwendung heraus stillzusetzen und gegen Wiedereinschal-
ten zu sichern. Zusätzlich ist an der Netztrenneinrichtung ein Warnzeichen anzubringen.
• Alle elektrischen Betriebsmittel sind einzeln freizuschalten. Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten
sind während des Betriebs oder bei eingeschalteter Pumpe strengstens verboten.
2
Trennung von der Spannungsversorgung
• Eine nachweislich qualifizierte Elektrofachkraft schaltet den Motor frei und klemmt ihn ab. Nach der
Durchführung der 5 Sicherheitsregeln dürfen auch Nicht-Elektrofachkräfte Tätigkeiten an der Pumpe
durchführen.
• Nach Abschluss der Tätigkeiten sind die Anweisungen im Kapitel 6.7 zu befolgen.
6.7
WIEDERINBETRIEBNAHME
Nach der Lager- und Stillsetzzeit ist die Pumpe auf ihre Betriebsfähigkeit hin zu überprüfen. Bei nicht vorlie-
gender Betriebsfähigkeit sind entsprechende Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen, um
die Betriebsfähigkeit wiederherzustellen.
Folgende Punkte müssen in der angegebenen Reihenfolge abgearbeitet werden, um eine sichere Wiederin-
betriebnahme der Pumpe zu ermöglichen:
1.
Die Pumpe ist auf Grundlage der Kapitel 8.1 und 8.9 zu warten, zu reinigen und ggf. instand zu
setzen.
2.
Der elektrische Anschluss ist gemäß Kapitel 6.3 durchzuführen. Die Stromversorgung darf noch
nicht wiederhergestellt werden.
3.
Alle Sicherheitseinrichtungen sind zu montieren und auf Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit zu prü
fen. Beschädigte Teile sind umgehend zu ersetzen
Nach Abschluss der zuvor genannten Punkte und unter Berücksichtigung des Kapitels „Pumpe einschalten"
siehe Kapitel 6.4, kann die Pumpe wieder in Betrieb genommen werden.
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INSTALLATION UND INBETRIEBNAHME
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