PUMPENBESCHREIBUNG
4.4
MOTOREN
Die Kenndaten des verwendeten Motors finden Sie auf dem Typenschild des Motors.
4.5
SICHERHEITS- UND SCHUTZEINRICHTUNGEN
GEFAHR
HINWEIS
Beschreibung der Sicherheitshinweise siehe Kapitel 2.9
Die Schutzeinrichtungen der Pumpe dürfen nicht demontiert, verändert oder außer Betrieb gesetzt werden.
Bei demontierten, veränderten oder außer Betrieb gesetzten Schutzeinrichtungen ist die Pumpe unverzüg-
lich stillzusetzen und zu sichern.
Mängel an Schutzeinrichtungen sind sofort zu beseitigen. Sämtliche Schutzeinrichtungen müssen unbe-
schädigt, vollständig montiert und funktionsfähig sein. Warn- und Hinweisschilder müssen gut sichtbar sein.
Alle Schutzeinrichtungen sind nach jeder Instandhaltung der Pumpe auf ihre Funktionsfähigkeit, Beschädi-
gungen und Vollständigkeit zu prüfen.
Erfordert eine Instandhaltungstätigkeit die Demontage von Schutzeinrichtungen, dürfen diese nur für die
Dauer der Instandhaltungstätigkeit demontiert werden. Alle Schutzeinrichtungen sind unmittelbar nach Ab-
schluss der Instandhaltungstätigkeiten vollständig an der dafür vorgesehenen Stelle zu montieren und auf
ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Die vorgeschriebenen Prüfintervalle für Schutzeinrichtungen sind zu beachten und einzuhalten. Schutzein-
richtungen dürfen nur von fachspezifisch ausgebildetem, eingewiesenem und autorisiertem Fachpersonal
instandgehalten, ausgetauscht und gewartet werden.
Unbefugte Eingriffe und Manipulationen an den sicherheitsbezogenen Teilen der Pumpe sind strengstens
verboten und sind unverzüglich der verantwortlichen Stelle zu melden.
Alle der Sicherheit und Unfallverhütung dienenden Einrichtungen, wie z.B. Abdeckungen und Schutzverklei-
dungen, müssen vorhanden sein. Die Entfernung oder Änderung dieser Einrichtungen sowie der Warn- und
Hinweisschilder, ist verboten.
Nachfolgend ist eine Übersicht der Pumpe mit den Bezeichnungen der Schutzeinrichtungen abgebildet.
Abb. 3 Schutzeinrichtungen
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Lebensgefahr durch defekte, demontierte und manipulierte Schutzeinrichtungen
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