2.3
Anforderungen an Fachkräfte und Bedienpersonal
2.4
Arbeitssicherheit und besondere Gefahren
8016440/15BT/2019-09 • © SICK AG • Irrtümer und Änderungen vorbehalten
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen-
und Sachschäden führen.
Deshalb:
• Jegliche Tätigkeiten immer nur durch die dafür be-
nannten Personen durchführen lassen.
In der Betriebsanleitung werden folgende Qualifikationsanforderungen für
die verschiedenen Tätigkeitsbereiche benannt:
• Fachkräfte
sind aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihnen
übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbststän-
dig zu erkennen.
• Elektrofachkräfte
sind aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrun-
gen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in
der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen.
In Deutschland muss die Elektrofachkraft die Bestimmungen der Unfall-
verhütungsvorschrift BGV A3 erfüllen (z.B. Elektroinstallateur-Meister).
In anderen Ländern gelten entsprechende Vorschriften, die zu beachten
sind.
Beachten Sie die hier aufgeführten Sicherheitshinweise und die Warnhin-
weise in den weiteren Kapiteln dieser Anleitung, um Gesundheitsgefahren
zu reduzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden.
Sicherheit
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