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Garantiebedingungen
L Garantiebedingungen
PARI garantiert, dass das Inhalationssystem innerhalb
des Garantiezeitraums von zwei Jahren bei bestim-
mungsgemäßer Verwendung frei von durch den
Herstellungsprozess verursachten Material- oder
Herstellungsfehlern ist.
Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen,
das heißt Teile des Produkts, die normalem Verschleiß
unterliegen, beispielsweise der Vernebler und der
Aerosolerzeuger.
Die Garantie verfällt, wenn:
- das Produkt in einer Weise betrieben oder verwendet
wurde, die nicht den Richtlinien der Gebrauchs-
anweisung entspricht,
- ein offensichtlicher Schaden auf äußere Einwirkungen
wie Wasser, Feuer, Blitzschlag oder ähnliche
Ereignisse zurückzuführen ist,
- der Schaden durch einen unsachgemäßen Transport
des Produkts verursacht wurde oder durch Herunter-
fallen entstanden ist,
- das Produkt unsachgemäß behandelt oder instandge-
setzt wurde,
- die Seriennummer des Produkts geändert, entfernt
oder unleserlich gemacht wurde,
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- Reparaturen, Anpassungen oder Änderungen an
Sollte ausnahmsweise ein Mangel auftreten, wird PARI
das Produkt ersetzen. Das Produkt kann durch ein
identisches oder zumindest vergleichbar ausgestattetes
Modell ersetzt werden.
Ein Ersatz des Produkts begründet keine neuen
Garantieansprüche. Alle ausgetauschten gebrauchten
Produkte gehen in das Eigentum von PARI über.
Alle weiteren Garantieansprüche werden im gesetzlich
zulässigen Umfang ausgeschlossen. Wenden Sie sich
im Fall eines Garantieanspruchs an Ihren Servicepartner
vor Ort.
Als Nachweis für Garantie und Eigentum muss der
Original-Kaufbeleg des Händlers vorgelegt werden.
Diese Garantie gilt nur für den Erstkäufer des Produkts.
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eFlow
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dem Produkt durch nicht von PARI dazu ermächtigte
Personen vorgenommen wurden.