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B+B Taiga Bedienungsanleitung Seite 5

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Taiga
| Elektrorollstuhl
2.4. Hinweise zu EMV-Störungen
Trotz Einhaltung aller anzuwendenden EMV-Richtlinien und Normen
ist es möglich, dass der Elektrorollstuhl durch andere elektrische Geräte
gestört wird (z. B. Mobiltelefone) oder diese stört. Wenn Sie ein solches
Verhalten bemerken, stellen Sie entweder das Fremdgerät ab oder Ihren
Elektrorollstuhl und bewegen ihn außerhalb der Störungsreichweite.
2.5. Bremsen
Betriebsbremse:
Im Fahrbetrieb sind die Motoren als Betriebsbremse wirksam. Für ein
langsames abbremsen des Rollstuhles, bewegen Sie den Lenk- und
Fahrhebel (Joystick) langsam in die Nullstellung (Ausgangsposition)
zurück.
Stärkeres abbremsen erfolgt durch loslassen des Lenk- und Fahrhebels.
Feststellbremse/Parken:
Schalten Sie den Rollstuhl mit dem Ein/Ausschalter aus (s. Kap. 6.2).
Sind die Antriebe eingekoppelt, lässt sich der Elektrorollstuhl nicht
schieben oder verrücken (s. Kap. 4.13). Die Funktion der Feststellbremse
entspricht den Bestimmungen der StVZO.
Schiebebetrieb:
Um den Rollstuhl schieben zu können, sind die Hebel für die Entriegelung
zu betätigen (s. Kap. 6.6). Ist der Rollstuhl eingeschalten, dann blinkt die
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Der Bremsweg ist bei Gefälle deutlich länger als auf
ebener Strecke. Bedenken Sie dies beim Herabfahren
von Rampen und bremsen Sie rechtzeitig.
Achten Sie darauf Ihren Elektrorollstuhl rechtzeitig
abzubremsen. Insbesondere vor Personen und bei
Fahrten auf Gefällstrecken.
Batteriestatusanzeige. Für den Schiebebetrieb können Sie den Rollstuhl
ausschalten.
Notbremse:
Für einen Nothalt während der Fahrt ist der Ein/Ausschalter zu betätigen.
Hierbei kommt es zu einer sehr starken Abbremsung. Dies kann zu
Verletzungen führen und ist daher nur im Gefahrenfall anzuwenden.
Ein Nothalt darf nur im Gefahrenfall durchgeführt
werden, da dies zu Verletzungen führen kann.
2.6. Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung bei erwachsenen
Personen durch
Lähmungen
Gliedmaßenverlust
Gliedmaßendefekt/-deformität
Gelenkkontrakturen
Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
sonstige Erkrankungen
Eine Versorgung mit einem Elektrorollstuhl ist dann angezeigt, wenn die
Benutzung handgetriebener Rollstühle aufgrund der Behinderung nicht
mehr möglich ist, die sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen
Antriebes aber noch möglich ist.
Bischoff & Bischoff GmbH | 21.03.2024 - Revision: 2
Taiga
Elektrorollstuhl |
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