Anforderungen an den Aufstellort
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Anforderungen an den Aufstellort
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HINWEIS!
Die Belüftung muss in Betrieb sein, sobald die Anlage
läuft.
Die natürliche Belüftung kann in bestimmten Fällen
ebenfalls ausreichend sein.
Der Aufstellort muss gegen unbefugte Personen absperrbar
n
sein.
Die Klimadaten für Anlage und Soletank müssen den Angaben
n
entsprechen aus - Kapitel "Technische Daten".
Der Aufstellort muss belüftet sein mit mindestens 5 m³/h pro m³
n
Raumvolumen.
Wasserstoff muss sich steigend ins Freie oder in eine geeig‐
n
nete Entlüftungsleitung leiten lassen.