gelieferten Produkten; (7) Kombination inkompatibler Gendex-Produkte; (8) unsachgemäße oder
außergewöhnliche Verwendung des Produkts, unsachgemäße Wartung des Produkts oder Unterlassung
der Einhaltung irgendwelcher zutreffenden Anweisungen oder Empfehlungen von Gendex; oder (9)
höhere Gewalt, Handlungen von Regierungs- oder Militärbehörden, Feuer, Überschwemmungen, Streiks
oder andere Arbeitsstreitigkeiten, Krieg, Unruhen oder andere Ursachen, die Gendex nicht auf
angemessene Weise zu vertreten hat. Gendex leistet keine Garantie für Produkte anderer Hersteller, für
die Gendex als alleiniger Vertriebshändler oder Wiederverkäufer fungiert.
ABHILFEMASSNAHMEN FÜR DEN KÄUFER
Wenn Gendex feststellt, dass irgendein Produkt irgendeine Garantie während der zutreffenden
Garantiezeit nicht erfüllt, wird Gendex diesen Ausfall nach eigenem Ermessen entweder (a) durch
Reparatur, Einstellung oder Ersatz des defekten oder nicht-konformen Produkts oder defekter oder
beschädigter Teile des Produkts oder (b) durch Bereitstellung von gegebenenfalls notwendigen
reparierten Teilen oder Ersatzteilen oder Baugruppen am Standort beheben. Gendex hat die Option,
entweder neue oder Austausch-Ersatzteile oder -Baugruppen bereitzustellen.
Installation, Störungssuche oder Reparaturdienste sind in dieser Garantie nicht inbegriffen. Die
Kundendienstgarantie obliegt der Verantwortung des Händlers, der das Gerät verkaufte.
Die hierin beschriebenen Abhilfemaßnahmen gelten unter der Bedingung, dass der Käufer Gendex
innerhalb der zutreffenden Garantiezeit unverzüglich über irgendwelche Defekte oder mangelnde
Konformität benachrichtigt und das Produkt zu einer beidseitig vereinbarten Zeit und an einem
vereinbarten Ort zur Abhilfe zugänglich macht.
Der vorstehende Abschnitt legt die ausschließlichen Abhilfemaßnahmen für den Käufer und die einzige
Haftung seitens Gendex für Ansprüche fest, die geltend gemacht werden, wenn das Produkt irgendeine
Garantie nicht erfüllt, ganz gleich, ob sich dieser Anspruch auf einen Vertrag, eine Garantie, eine
unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit und Gefährdungshaftung) oder anderweitig und wie
auch immer gründet, und nach Ablauf der zutreffenden Garantiezeit endet jegliche derartige Haftung. In
keinem Fall ist Gendex für spezielle Schäden oder Folgeschäden haftbar.
APENDICE A
Garantía limitada de Gendex
Gendex garantiza al Comprador que toda cámara de video intraoral para procedimientos dentales nueva
fabricada por Gendex y que porte la marca AcuCam ("Producto") (i) estará libre de defectos en sus
materiales y fabricación y (ii) cumplirá con las especificaciones correspondientes vigentes en la fecha que
fue despachada. Los criterios para todas las pruebas serán las especificaciones correspondientes,
utilizando los procedimientos de calibración y prueba y los instrumentos especificados por la fábrica.
Todas las garantías de producto y las soluciones por fallas amparadas por la garantía tienen las
limitaciones de tiempo detalladas a continuación.
Términos y condiciones adicionales podrian aplicarse dependiendo de les leyes y de les condiciones
locales de ventas.
DURACION DE LA GARANTIA
Todas las cámaras de video intraoral dental de Gendex y sus componentes estarán garantizados por un
período de un (1) año a partir de la fecha de su instalación original, ó 1-1/2 (uno y medio) años a partir de
la fecha de despacho del equipo por parte de Gendex, lo que ocurra primero.