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Scheppach TBD55 Originalbetriebsanleitung Seite 32

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Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören nicht in den Haus-
müll, sondern sind einer getrennten Erfassung bzw. Entsor-
gung zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altgerät verbaut sind,
müssen vor Abgabe entnommen werden! Deren Entsorgung wird über
das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach de-
ren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das Löschen seiner
personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro-
und Elektronikaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgenden Stellen unent-
geltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammelstellen (z. B. kom-
munale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und online), sofern
Händler zur Rücknahme verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit einer Kantenlänge von
maximal 25 Zentimetern, können Sie ohne vorherigen Erwerb eines
Neugerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem abgeben oder ei-
ner anderen autorisierten Sammelstelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen der Hersteller und
Vertreiber erfahren Sie beim jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerätes durch den Hersteller
an einen privaten Haushalt, kann dieser die unentgeltliche Abholung des
Elektroaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veranlassen. Setzen
Sie sich hierzu mit dem Kundenservice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den Ländern der Euro-
päischen Union installiert und verkauft werden und die der Europäi-
schen Richtlinie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende Bestimmungen für
die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
32 | DE
www.scheppach.com

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