Allgemeines bei Gasbetrieb
•
Bei der Installation einer Gasfeuerungsanlage sind
Vorschriften und Richtlinien zu beachten (z.B. DVGW-
TRGI '86/'96; TRF 1996 Band 1 und Band 2,
DIN 4756).
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Das für die Errichtung und die Änderung von Gas-
anlagen verantwortliche Vertragsinstallationsunterneh-
men (VIU) hat vor Beginn seiner Arbeit dem Gasversor-
gungsunternehmen (GVU) über Art und Umfang der ge-
planten Anlage und der vorgesehenen Baumaßnahme
Mitteilung zu machen. Das VIU hat sich beim GVU zu
vergewissern, daß die ausreichende Versorgung der
Anlage mit Gas sichergestellt ist.
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Einrichtungs-, Änderungs- und Unterhaltungsarbeiten
an Gasanlagen in Gebäuden und Grundstücken dürfen
außer durch das GVU nur von Installationsunternehmen
ausgeführt werden, die eine entsprechende Zulassung
durch das GVU haben.
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Die Leitungsanlagen müssen, entsprechend der vorge-
sehenen Druckstufe, einer Vor- und Hauptprüfung, bzw.
der kombinierten Belastungsprobe und Dichtheitsprü-
fung unterzogen sein (siehe z.B. TRGI'86/'96, Ab-
schnitt 7).
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Das inerte Gas muß aus der Leitung verdrängt sein, die
Leitung muß vollständig entlüftet sein.
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Gaseigenschaften
Lassen Sie sich vom Gasversorgungsunternehmen
angeben:
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Gasart
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Heizwert im Normzustand in MJ/m
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max. CO
-Gehalt des Abgases
2
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Gasanschlußdruck
Rohrgewinde-Verbindungen
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Es dürfen nur Dichtungsmaterialien verwendet werden,
die DVGW-geprüft und zugelassen sind. Jeweilige
Verarbeitungshinweise beachten!
Dichtheitsprüfung
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siehe Kap. 4.6
Gasartumstellung
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Bei einer Umstellung auf eine andere Gasart ist ein Um-
bausatz und eine neue Einregulierung erforderlich.
3
3
bzw. kWh/m