Betrieb
BETRIEB
Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb
Die Sicherheitshinweise (Seite 15) sind einzuhalten.
Die Maschine darf nur unter Berücksichtigung des Abschnitts Bestimmungsgemäße Verwendung (Seite 17)
betrieben werden.
Die Bedienung der Maschine ist nur ausgebildetem Personal erlaubt (Seite 12).
Die Bedienung der Maschine unter Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholeinfluss ist verboten. Bei Übermü-
dung des Bedieners ist der Betrieb einzustellen. Der Bediener muss körperlich in der Lage sein, die Maschine
sicher zu bedienen.
Die Maschine darf nur betrieben werden, wenn alle Schutzeinrichtungen voll funktionsfähig sind.
Vor dem Starten bzw. Arbeiten mit der Maschine sicherstellen, dass dadurch niemand gefährdet wird.
Vor der Inbetriebnahme muss die Maschine auf äußerlich erkennbare Schäden und Funktionsfähigkeit über-
prüft werden. Die Tätigkeiten vor der Inbetriebnahme durchführen. Bei Mängeln darf die Maschine erst nach
Abstellen der Mängel in Betrieb genommen werden.
Der Bediener muss eng anliegende Arbeitskleidung gemäß den nationalen Vorschriften des Einsatzlandes
tragen.
Während des Betriebs dürfen sich keine Personen – außer dem Bediener – in der Kabine aufhalten oder in
diese einsteigen.
Beim Ein- und Aussteigen immer auf sicheren Halt achten und mit dem Gesicht zur Maschine stellen. Immer
gleichzeitig mit beiden Füßen und einer Hand oder mit beiden Händen und einem Fuß Kontakt zu Trittstufen
und Haltegriff der Maschine halten. Die Bedieneinrichtungen nicht als Haltegriff missbrauchen. Niemals in die
Maschine oder aus der Maschine herausspringen. Niemals auf eine fahrende Maschine steigen.
Der Bediener darf den Motor nur starten und die Bedienelemente nur bewegen, wenn er sich auf dem Fah-
rersitz befindet.
Vor dem Starten der Maschine den Sicherheitsgurt anlegen. Der Fahrtrichtungsschalter muss sich in der Neu-
tralstellung befinden, die Feststellbremse muss angezogen und das Anbaugerät auf den Boden abgesenkt
sein.
Grundsätzlich beim Verlassen der Kabine den Motor abstellen. In Ausnahmefällen, z. B. zur Fehlersuche,
kann die Kabine auch bei laufendem Motor verlassen werden. Der Bediener muss sicherstellen, dass dabei
Arbeitshydraulik und Zusatzkreishydraulik verriegelt sind. Während des Betriebs darf der Bediener die Arme,
die Beine oder den Oberkörper nicht aus dem Fahrerschutzaufbau hinauslehnen.
Vor dem Verlassen der Maschine (z. B. zwecks Pausen oder zum Arbeitsende), das Anbaugerät auf den Bo-
den absenken, alle Bedienhebel in Neutralstellung bringen, den Motor abstellen, die Feststellbremse betäti-
gen und die Maschine gegen Wiedereinschalten durch Mitnahme des Schlüssels sichern. Die Kabinentür, so-
fern vorhanden, abschließen und die Maschine mit Unterlegkeilen gegen Wegrollen sichern.
Das Laufenlassen des Motors in geschlossenen Räumen ist verboten. Ausgenommen, in den Räumen be-
findet sich eine Abgasabsauganlage oder die Räume sind ausreichend belüftet. Das Abgas enthält Kohlen-
monoxid – Kohlenmonoxid ist farblos, geruchlos und tödlich.
Niemals unter die angehobene Maschine oder ein angehobenes Anbaugerät kriechen.
R5625-8133-1
03/2017
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