Sicherheitsbestimmungen
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Grundlegende Sicherheitshinweise
Für
den
Betrieb der
(2009/104/EG) vom 16.09.2009.
Für die Wartung und Instandsetzung gelten die Angaben in dieser Bedienungsanleitung.
Ggf. sind die landesspezifischen Vorschriften anzuwenden.
Verpflichtungen, Haftung und Gewährleistung
Grundvoraussetzung für den sicherheitsgerechten Umgang und den störungsfreien Betrieb der Maschine ist die
Kenntnis der Sicherheitshinweise und der Sicherheitsvorschriften.
Diese Bedienungsanleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise, sind von allen Personen zu beachten, die an
oder mit der Maschine arbeiten. Darüber hinaus sind die für den jeweiligen Einsatzort geltenden Regeln und Vor-
schriften zur Unfallverhütung zu beachten.
Gefahren im Umgang mit der Maschine
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beein-
trächtigungen an der Maschine oder an anderen Sachwerten entstehen. Die Maschine ist nur zu benutzen
für die bestimmungsgemäße Verwendung und
in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen.
Gewährleistung und Haftung
Umfang, Zeitraum und Form der Gewährleistung sind in den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Herstellers fi-
xiert. Für Gewährleistungsansprüche, die sich aus einer mangelhaften Dokumentation ergeben, ist stets die zum
Zeitpunkt der Lieferung gültige Bedienungsanleitung, siehe Ausgabedatum der Bedienungsanleitung (Seite 11),
maßgebend. Über die Verkaufs- und Lieferbedingungen hinaus gilt: Es wird keine Gewähr übernommen für Per-
sonen- und Materialschäden, die aus einem oder mehreren der nachfolgenden Gründe entstanden sind:
unzulässige Verwendung der Maschine,
unsachgemäßes Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten der Maschine,
Betreiben der Maschine bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten
oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen,
Unkenntnis oder Nichtbeachtung dieser Bedienungsanleitung,
nicht ausreichend qualifiziertes oder unzureichend unterrichtetes Betreiberpersonal,
unsachgemäß durchgeführte Reparaturen,
eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine,
mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen,
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt.
R5625-8133-1
03/2017
vorbezeichneten Maschine gilt die EG-Arbeitsmittel-Benutzungs-Richtlinie
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