Betrieb
Einfahren der Maschine
Während der ersten 50 Betriebsstunden sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:
Maschine bei mittlerer Motordrehzahl und geringer Belastung warm fahren, nicht im Leerlauf warm laufen las-
sen.
Maschine nicht mehr als notwendig belasten.
Besondere Wartungshinweise
Materialschäden durch verunreinigtes Schmieröl!
Das Schmieröl spielt eine besondere und wichtige Rolle beim Einfahren der Maschine. Die bewegli-
chen Bauteile sind noch nicht eingelaufen und erzeugen in den ersten Betriebsstunden viele feine
Metallpartikel, die sich im Schmieröl absetzen. Rechtzeitiger Ölwechsel entfernt die abgeriebenen
Metallpartikel, verhindert Materialschäden und erhält die Lebensdauer der Bauteile.
- Ölwechselintervalle beachten und einhalten!
Die Radmuttern nach den ersten 50 Betriebsstunden prüfen und mit dem vorgegebenen Anzugsmoment
nachziehen (Seite 163).
Tätigkeiten vor der täglichen Inbetriebnahme
Für die Durchführung der Arbeiten muss die Maschine auf einem ebenen Untergrund stehen. Der
Motor muss abgeschaltet, die Feststellbremse angezogen und das Anbaugerät auf den Boden ab-
gesenkt sein.
Motorraumabdeckung öffnen (Seite 158). Motorraumabdeckung nach Abschluss der Tätigkeiten schließen.
Rechte Seitenabdeckung öffnen (Seite 158). Seitenabdeckung nach Abschluss der Tätigkeiten schließen.
Linke Seitenabdeckung öffnen (Seite 159). Seitenabdeckung nach Abschluss der Tätigkeiten schließen.
Sichtprüfung
Maschine auf offensichtliche Beschädigungen, lockere Schraubenverbindungen und Undichtigkeiten prüfen.
Verriegelung des Anbaugeräts prüfen (Seite 112).
Auf angesammelten Schmutz in der Nähe von heißen Bauteilen, z. B. Motor, Abgasschalldämpfer, Abgas-
krümmer- und Abgasrohren prüfen, ggf. entfernen.
Auf Ansammlungen wie Blätter, Stroh, Kiefernnadeln, Zweige, Rinde und andere brennbare Materialien prü-
fen, ggf. entfernen.
Sicherheitshinweise (Aufkleber) an der Maschine prüfen. Diese müssen vollständig und gut lesbar sein
(Seite 20).
Sicherstellen, dass bei Kabinenversion der Nothammer vorhanden ist (Seite 31).
R5625-8133-1
03/2017
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