Sicherheitsbestimmungen
Nothammer
Bei einem evtl. Unfall mit der Maschine, bei dem sich die Kabinentür
bzw. die Front- oder Seitenscheibe nicht öffnen lässt, kann der Be-
diener die Scheiben mit dem Nothammer (1) einschlagen.
Beim Einschlagen der Scheibe unbedingt die Augen
STOP
schließen und mit dem Arm abdecken.
Gefahren durch die hydraulische Anlage
Beim Eindringen von Hydrauliköl in die Augen sind diese sofort mit klarem Wasser zu spülen; anschließend sofort
den Arzt aufsuchen.
Hautstellen oder Kleidung darf nicht mit Hydrauliköl in Berührung gebracht werden. Hautstellen, die mit Hydrau-
liköl in Berührung gekommen sind, möglichst sofort, gründlich und wiederholt mit Wasser und Seife abwaschen;
sonst Gefahr von Hautschäden.
Mit Hydrauliköl beschmutzte oder getränkte Kleidung ist sofort auszuziehen.
Personen, die Hydrauliköl-Dämpfe (Nebel) eingeatmet haben, sofort zum Arzt bringen.
Sind Leckstellen an der hydraulischen Anlage aufgetreten, darf die Maschine nicht in Betrieb genommen werden,
bzw. ist der Betrieb sofort abzubrechen.
Vorhandene Leckstellen nicht mit der bloßen Hand suchen, immer ein Stück Holz oder Pappe verwenden. Bei der
Suche von Leckstellen ist Schutzkleidung (Schutzbrille und Handschuhe) zu tragen.
Ausgelaufenes Hydrauliköl ist sofort mit Ölbindemittel zu binden. Das kontaminierte Ölbindemittel ist nur in dafür
geeigneten Behältern zu lagern und muss gemäß den geltenden Bestimmungen entsorgt werden.
R5625-8133-1
03/2017
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