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Zulässige Tragfähigkeit - Kubota R082 Bedienungsanleitung

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Zulässige Tragfähigkeit
Die zulässige Tragfähigkeit nach EN 474-3 ist der kleinere Wert zwischen
der hydraulischen Hubfähigkeit der Maschine in der ungünstigsten Stellung des Hubgerüstes mit waagerech-
ter Palettengabel und
der Kipplast bei maximalem Lenkeinschlag und einem Sicherheitsfaktor von 1,25 für festes und ebenes Ge-
lände oder 1,67 für ein unebenes Gelände.
Die zulässige Tragfähigkeit und die Kipplast werden maßgeblich vom Lastschwerpunkt bestimmt.
Der Lastschwerpunkt liegt 500 mm vor dem Gabelrücken.
Die Kipplast ist der Grenzwert, bei dem die Maschine mit maximal
eingeschlagener Lenkung kippt. Um ein Kippen der Maschine zu
vermeiden, darf die aufzunehmende Last nie die zulässige Tragfä-
higkeit überschreiten.
Kippgefahr durch Überschreiten der zulässigen Tragfähigkeit!
Die Gefahr, dass die Maschine kippt, steht in Abhängigkeit zum Lastschwerpunkt auf den Gabelzin-
STOP
ken. Auch beim Einsatz von Gabelverlängerungen darf der Lastschwerpunkt nicht weiter vom Gabel-
rücken entfernt liegen. Ansonsten verringert sich die zulässige Tragfähigkeit und die Maschine kann
kippen.
- Niemals die angegebene zulässige Tragfähigkeit überschreiten.
- Nur von KUBOTA freigegebene Palettengabeln und Gabelzinken verwenden.
- Gabelverlängerungen dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung der Firma KUBOTA ange-
baut werden.
Kippgefahr durch unsachgemäße Bereifung!
Die Reifengröße, Reifendruck und Reifenverschleiß beeinflussen die Kipplast und die zulässige
STOP
Tragfähigkeit und somit die Standsicherheit der Maschine. Bei Nichtbeachten der Vorgaben zu Rä-
dern und Reifen oder bei Erreichen der Kipplast kann die Maschine kippen.
- Nur die von KUBOTA freigegebenen Reifengrößen verwenden.
- Reifendrucktabelle beachten (Seite 162).
- Reifendruck vor der täglichen Inbetriebnahme prüfen.
- Nur gleiche Räder und Reifen auf derselben Achse verwenden.
- Übermäßig verschlissene Reifen vor der Inbetriebnahme durch neue Reifen ersetzen.
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Betrieb
R5625-8133-1
03/2017

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