Sicherheitsbestimmungen
Geräuschemissionen und Vibrationen
Die in dieser Bedienungsanleitung angegebenen Werte wurden im Testzyklus an einer identischen Maschine er-
mittelt und gelten für eine Maschine in der Serienausstattung. Die ermittelten Werte sind in den Technischen Da-
ten angegeben (Seite 41).
Geräuschemissionen
Die Geräuschwerte wurden nach dem Verfahren zur Bestimmung des garantierten Schalldruckpegels ISO 4871
auf Basis der Richtlinie 2000/14/EG Anhang VI ermittelt.
Die angegebenen Geräuschwerte sind jedoch nicht anwendbar zur Ermittlung der an Arbeitsplätzen auftretenden
Geräuschemissionen. Die tatsächlichen Geräuschwerte sind ggf. an den Arbeitsplätzen unter den dort tatsächlich
vorhandenen Einflüssen (andere Geräuschquellen, besondere Betriebsbedingungen, Schallreflektionen) direkt zu
ermitteln.
Abhängig von den tatsächlichen Geräuschemissionen muss der Betreiber die nötige persönliche Schutz-Ausrüs-
tung des Bedieners zur Verfügung stellen (Gehörschutz).
Geräusche mit einem Schallpegel über 85 dB (A) können Gehörschäden verursachen.
Ab einem Schallpegel von 80 dB (A) wird die Verwendung eines Gehörschutzes empfohlen.
STOP
Ab einem Schallpegel von 85 dB (A) muss der Bediener einen Gehörschutz tragen.
Vibrationen
Die Vibrationen an der Maschine sind an einer identischen Maschine ermittelt worden.
Die Vibrationsbelastung des Bedieners über einen längeren Zeitraum ist gemäß Richtlinie 2002/44/EG vom Be-
treiber am Einsatzort zu ermitteln, um individuelle Einflussgrößen zu berücksichtigen.
R5625-8133-1
03/2017
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