Stilllegung und Lagerung
STILLLEGUNG UND LAGERUNG
Wird die Maschine aus betrieblichen Gründen bis zu sechs Monaten stillgelegt, sind die Maßnahmen vor, während
und nach der Stilllegung, wie nachfolgend beschrieben, durchzuführen. Für eine Stilllegung über den Zeitraum
von sechs Monaten hinaus sind die zusätzlichen Maßnahmen mit dem Hersteller abzustimmen.
Sicherheitsbestimmungen für die Stilllegung und Lagerung
Es sind die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen (Seite 15), die Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb
(Seite 65) und die Sicherheitsbestimmungen für die Wartung (Seite 149) zu beachten.
Während der Stilllegungsphase muss die Maschine gegen unbefugte Benutzung gesichert werden.
Lagerbedingungen
Der Lagerort muss von der Tragfähigkeit her das Gewicht der Maschine tragen können.
Der Lagerort muss frostfrei, trocken und gut gelüftet sein.
Maßnahmen vor der Stilllegung
Maschine gründlich reinigen und trocknen (Seite 136).
Hydraulikölstand prüfen, ggf. nachfüllen (Seite 74).
Motoröl mit Ölfilter wechseln (Seite 175).
Maschine an den Lagerort fahren.
Batterie ausbauen (Seite 167) und in einem trockenen frostfreien Raum lagern. Ggf. ist ein Erhaltungslade-
gerät anzuschließen.
Schmierstellen schmieren (Seite 75).
Flüssigkeitsstand und Frostschutzgehalt des Kühlsystems prüfen (Seite 131). Der Frostschutzgehalt sollte
bei -25 °C liegen.
Kolbenstangen der Hydraulikzylinder mit Schmierfett einreiben.
Maßnahmen während der Stilllegung
Batterie regelmäßig laden (Seite 166).
R5625-8133-1
03/2017
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