Sicherheitsbestimmungen beim Transport
Die verwendeten Laderampen müssen eine ausreichende Tragfähigkeit zum Aufnehmen des Maschinenge-
wichts aufweisen. Sie müssen sicher am Transportfahrzeug aufgelegt und befestigt werden.
Ladefläche am Heck des Transportfahrzeuges mit ausreichend dimensionierten Stützen unterbauen.
Die Laderampen müssen breiter als die Laufflächen der Maschine und seitlich mit Stegen versehen sein.
Das Transportfahrzeug muss für die Last der Maschine ausgelegt sein.
Die linke und die rechte Laderampe jeweils so anordnen, dass die Mittellinie des Transportfahrzeugs auf die
Mittellinie der aufzuladenden Maschine ausgerichtet ist.
Am Transportfahrzeug die Feststellbremse anziehen und die einzelnen Räder des Transportfahrzeuges je-
weils vorn und hinten mit Unterlegkeilen sichern.
Die Maschine ist mit Unterlegkeilen bzw. Ketten oder geeigneten Spanngurten auf dem Transportfahrzeug
gegen Wegrutschen zu sichern. Die Unterlegkeile sind mit geeigneten Materialien an der Maschine und am
Transportfahrzeug zu sichern. Der Fahrer des Transportfahrzeuges ist verantwortlich für die sichere Befesti-
gung der Maschine auf dem Fahrzeug.
Für das Hoch- und Herunterfahren vom Transportfahrzeug ist ein Einweiser einzuteilen. Der Einweiser ist ver-
antwortlich für die sichere Verladung. Die Maschine darf sich dabei nur auf Anweisung des Einweisers bewe-
gen, Bediener und Einweiser müssen ständigen Blickkontakt haben. Ist dies nicht gegeben, muss der Bedie-
ner die Maschine sofort anhalten.
Beim Transportieren der Maschine ist immer ein Abstand von 1,0 m zu Oberleitungen einzuhalten. Die zuläs-
sigen Abmessungen des Transportfahrzeugs inklusive der aufgeladenen Maschine sind entsprechend der
geltenden Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
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Bergen, Verladen und Transport
R5625-8133-1
03/2017