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Lagerung Während Betriebspausen; Transport; Entsorgung/Umweltschutz - Parkside PBKS 53 B3 Originalbetriebsanleitung

Benzin-kettensäge
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Lagerung während
Betriebspausen
Ein Nichtbeachten der Lagerungs-
hinweise kann durch Kraftstoffreste
im Vergaser zu Startproblemen oder per-
manenten Schäden führen.
Bei Betriebspausen von mehr als
3 Monaten:
1. Entleeren Sie den Kraftstofftank an ei-
nem gut belüfteten Ort.
2. Starten Sie den Motor und lassen ihn
im Leerlauf laufen, bis der Motor stoppt
und der Vergaser frei von Kraftstoff ist.
3. Lassen Sie den Motor abkühlen
(ca. 5 Minuten).

Transport

• Verwenden Sie die Schwertschutzhülle
(16), wenn Sie das Gerät transportie-
ren.
• Tragen Sie das Gerät am vorderen
Handgriff mit dem Schwert nach hinten
gerichtet.
Entsorgung/
Umweltschutz
Geben Sie Altöl und Benzinreste nicht in
die Kanalisation oder in den Abfluss.
Entsorgen Sie Altöl und Benzinreste um-
weltgerecht - geben Sie diese an einer
Entsorgungsstelle ab.
Führen Sie Gerät, Zubehör und Verpa-
ckung einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zu. Maschinen gehören nicht in
den Hausmüll.
Entleeren Sie den Benzintank sorgfältig
und geben Sie Ihr Gerät an einer Verwer-
tungsstelle ab.
Elektrogeräte gehören nicht in den
Hausmüll. Das Symbol der durchgestri-
chenen Mülltonne bedeutet, dass dieses Pro-
dukt am Ende der Nutzungszeit nicht über
den Haushaltsmüll entsorgt werden darf.
Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte: Verbraucher sind ge-
setzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elek-
tronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer
einer umweltgerechten Wiederverwertung
zuzuführen. Auf diese Weise wird eine um-
welt- und ressourcenschonende Verwertung
sichergestellt.
Je nach Umsetzung in nationales Rechtkön-
nen Sie folgende Möglichkeiten haben:
• an einer Verkaufsstelle zurückgeben,
• an einer offiziellen Sammelstelle abge-
ben,
• an den Hersteller/Inverkehrbringer zu-
rücksenden.
Nicht betroffen sind den Altgeräten bei-
gefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne
Elektrobestandteile.
Zusätzliche Entsorgungshinweise für Deutsch-
land nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
Das Gerät ist bei eingerichteten Sammelstel-
len, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrie-
ben abzugeben. Zudem sind Vertreiber von
Elektro- und Elektronikgeräten sowie Vertreiber
von Lebensmitteln zur Rücknahme verpflichtet.
Kaufland bietet Ihnen Rückgabemöglichkeiten
direkt in den Filialen und Märkten an. Rückga-
be und Entsorgung sind für Sie kostenfrei.
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das
Recht, ein entsprechendes Altgerät unentgelt-
lich zurückzugeben.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, unab-
hängig vom Kauf eines Neugerätes, unentgelt-
lich (bis zu drei) Altgeräte abzugeben, die in
keiner Abmessung größer als 25 cm sind.
DE
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