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SAFEX
COLOR-FLAMEJETT DUO Gebrauchsanweisungung
Sie sind somit Aufbewahrungsorte außerhalb der Verkaufsräume, in denen begrenzte Mengen an Aerosoldosen
(auch zusammen mit anderen Waren gelagert) werden.
Die hier genehmigungsfreie Lagerung auf einer Grundfläche von 20 m² ist für die meisten Anwender völlig aus-
reichend, denn die Anzahl der Dosen, verpackt in Versandeinheiten, gestapelt auf 20 m² Grundfläche hängt nur
von der Stapelhöhe ab und kann, zum Beispiel bei Verwendung von Regalen durchaus einige 1000 Stück erge-
ben.
Eine detaillierte Zusammenstellung der Vorschriften ist auf Anforderung bei SAFEX
nächst von der SAFEX
ANFORDERUNGEN AN LAGER-, VORRATS UND VERKAUFSRÄUME:
Eine Erwärmung der Dosen über 50°C darf nicht stattfinden!
In Durchgängen oder Durchfahrten, Treppenräumen, Gebäude- oder Stockwerksfluren sowie
auf Dachböden dürfen Druckgaspackungen nicht gelagert oder bereitgestellt werden!
Es dürfen keine Dosen abgegeben oder verwendet werden die undicht sind oder sonstige
Mängel aufweisen.
Die Räume müssen den üblichen Anforderungen des Bauaufsichtsrechts entsprechen,
sie müssen ausreichend belüftet und so
eingerichtet sein, dass sie im Falle einer Gefahr schnell und sicher verlassen werden können
(Fluchtwege müssen freigehalten sein).
An jedem Ausgang, in Verkaufsräumen in der Nähe jeden Verkaufsstandes muss ein Feuerlö-
scher mit mindestens sechs Kilo Füllung vorhanden sein.
Verpackungseinheiten müssen kippsicher gestapelt sein,
Eine Zusammenlagerung mit pyrotechnischen Artikeln ist nicht zulässig (getrennte Räu-
me)
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-Homepage »www.safex.de« downgeladen werden.
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erhältlich, bzw. kann dem-