Sicherheitshinweise
Auf-, Um- und Abbauarbeiten
Klettersysteme dürfen nur unter der
Leitung einer hierzu fachkundigen
Person und von fachlich geeigneten
Beschäftigten auf-, um- oder abgebaut
werden. Die fachlich geeigneten Be-
schäftigten müssen für diese auszu-
führenden Arbeiten eine angemessene
Unterweisung in Bezug auf spezifische
Gefahren erhalten.
Anhand der Gefährdungsbeurteilung
und der AuV muss der Unternehmer
eine Montageanweisung erstellen, um
einen sicheren Auf-, Um- und Abbau
der Klettereinheit zu gewähr leisten.
Der Unternehmer muss dafür sorgen,
dass die benötigte persönliche Schutz-
ausrüstung für den Auf-, Um- oder
Abbau der Kletterschalung, wie z. B.
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Schutzhelm,
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Sicherheitsschuhe,
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Schutzhandschuhe,
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Schutzbrille,
vorhanden ist und bestimmungsgemäß
genutzt wird.
Schienenklettersystem RCS C – Kletterschalung
Aufbau- und Verwendungsanleitung – Regelausführung
Ist eine persönliche Schutzausrüstung
gegen Absturz (PSAgA) notwendig
oder durch lokale Vorschriften vorge-
geben, muss der Unternehmer anhand
der Gefährdungs beurteilung geeignete
Anschlag punkte festlegen.
Die zu verwendende PSAgA legt der
Unternehmer fest.
Der Unternehmer muss
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für sichere Arbeitsplätze sorgen, die
über sichere Verkehrswege erreich-
bar sind. Gefahrenbereiche müssen
abgesperrt und gekennzeichnet sein.
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die Standsicherheit während aller
Bauzustände, insbesondere während
des Auf-, Um- und Abbaus, gewähr-
leisten.
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sicherstellen und nachweisen, dass
alle auftretenden Belastungen sicher
abgeleitet werden.
Benutzung
Jeder Unternehmer, der Kletter-
systeme benutzt oder benutzen lässt,
trägt Verantwortung dafür, dass diese
in einem ordnungs gemäßen Zustand
sind.
Wird das Klettersystem von mehreren
Unternehmen gleichzeitig oder nach-
einander benutzt, muss der SiGeKo auf
mögliche gegenseitige Gefähr dungen
hinweisen und die Arbeiten koordi-
nieren.
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