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Amtberechtigung Durch Sperrnummern Einschränken - Auerswald ETS-4308 I Programmierhandbuch

Elektronisches telefon-system
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Sie möchten einem Teilnehmer an Amt A eine Amtberechtigungsstufe X zuweisen:
b
Hörer vom Programmierapparat (im Auslieferzustand Tn 31) abheben
8 1111
„8" und geheimes Passwort („1111" im Auslieferzustand) wählen – Sie
hören den Quittungston
806
„806" wählen für Dienstgespräche
801
„801" wählen für Privatgespräche
oder
Teilnehmernummer nn vom entsprechenden Apparat, Amt A und Amt-
berechtigungsstufe X wählen – Quittungston abwarten – auflegen
nnAX
(nn=31-38, 41-48; nn=00: alle Teilnehmer; A=1-2; A=0: alle Ämter; X=0,
1, 2, 3, 5, 6: siehe Tabelle)
h
Kommende Amtgespräche werden nur zu Teilnehmern durchgeschaltet,
denen eine MSN/DDI zugeordnet wurde (Amtklingeln), vorausgesetzt
sie haben mindestens Teilamtberechtigung. Für kommende Amtgesprä-
che gilt immer die dienstliche Amtberechtigung, nicht die private.
Beachten Sie, dass ein Teilnehmer mit Ferngesprächsberechtigung auch
über den Umweg eines privaten Netzanbieters (z. B. über eine Rufnum-
mer mit den Anfangsziffern „010...") eine Nummer im Ausland wählen
kann. Deren Rufnummern sollten deshalb durch Sperrnummmern
gesperrt sein (siehe folgendes Kapitel).
1. 11. 2
Amtberechtigung durch Sperrnummern einschränken
Sie können 10 verschiedene bis zu 10-stellige Sperrnummern im ETS-4308 I speichern und
diese bei den einzelnen Teilnehmern aktivieren. Diese Rufnummern dürfen auch einfach
aus einer Anfangsziffernfolge einer Rufnummer bestehen. Sie gelten unabhängig von der
Amtberechtigung des Teilnehmers. So haben Sie die Möglichkeit, sich vor überhöhten Tele-
fonrechnungen zu schützen, indem Sie bei einem Teilnehmer lediglich eine Vorwahl sper-
ren, die er aufgrund seiner Amtberechtigung eigentlich wählen darf.
Im Allgemeinen werden Rufnummern gesperrt, die mit einer bestimmten Ziffernfolge begin-
nen und die aufgrund ihrer hohen Gebührentarife nicht für jeden Teilnehmer zugänglich sein
sollen, z. B. die 0190-Rufnummern. In der Regel sind die ersten 4 bis 5 Ziffern kennzeich-
nend für den Telefondienst, der derartig hohe Gebühren verursacht. Versucht ein Teilneh-
mer, eine für Ihn gesperrte Rufnummer zu wählen, so erhält er den Besetztton.
Sie können für jeden Teilnehmer getrennt einstellen, ob für Ihn die Sperrnummern gelten
oder nicht. Wenn die Sperrnummern für einen Teilnehmer nicht aktiviert, also „nicht
gesperrt" sind, heißt das nicht unbedingt, dass der Teilnehmer diese Nummern wählen darf.
In diesem Fall gilt dann immer noch die eingestellte Amtberechtigung. Wenn ein Teilnehmer
keine Amtberechtigung oder nur Teilamtberechtigung (berechtigt nur zur Annahme von
Amtrufen) hat, würde das Sperren dieser Nummernfolgen nichts bewirken, da er sowieso
keine Amtrufnummer wählen darf. Im Auslieferzustand sind die Sperrnummern nicht akti-
viert, d. h. nicht gesperrt. Wie Sie die von Ihnen gewünschten Sperrnummern eintragen,
erfahren Sie im
Kapitel Sperrnummern eintragen auf Seite
Programmierhandbuch ETS-4308 I
P-36.
P-29

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