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Endress+Hauser
1.4
Rücksendung
Bei der Rücksendung eines Transmitters an Endress+Hauser zur Instandsetzung ist das folgende
Verfahren einzuhalten:
• Allen Rücksendungen muss ein vollständig ausgefülltes Formular "Erklärung zur Kontamination"
beiliegen; nur so kann Endress+Hauser das zurückgesandte Gerät transportieren, untersuchen
und instand setzen.
• Fügen Sie gegebenenfalls spezielle Handhabungsanweisungen bei, z. B. ein Sicherheitsdatenblatt
gemäß EN 91/155/EWG.
• Entfernen Sie alle eventuell noch vorhandenen Restmengen des Produkts. Achten Sie insbeson-
dere auf die Dichtungsnuten und Spalte, in denen sich noch Flüssigkeit befinden könnte.
Besonders wichtig ist dies, wenn die Flüssigkeit gesundheitsschädlich ist, z. B. korrodierend, gif-
tig, Krebs erregend, radioaktiv etc.
Hinweis!
Ein Exemplar der „Erklärung zur Kontamination" befindet sich am Ende dieser Betriebsanlei-
tung.
Achtung!
• Geräte dürfen nur dann zur Instandsetzung eingesandt werden, wenn zuvor alle gefährlichen
Stoffe vollständig entfernt wurden, z. B. in Kratzern angelagerte oder durch Kunststoff diffun-
dierte Reste des Stoffs.
• Unvollständige Reinigung des Geräts kann eine Abfallentsorgung erforderlich machen oder Per-
sonenschäden verursachen (Verbrennungen etc.) Hierdurch entstandene Kosten werden dem
Betreiber des Geräts in Rechnung gestellt.
Sicherheitshinweise
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