2.24 Was beim Kranbetrieb nicht erlaubt ist
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Die Stützen müssen auf ebenem und hartem Untergrund ausgefahren sein, bevor Sie mit
Kranarbeiten beginnen.
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Der Kran darf niemals mit einer hängenden Last fahren bzw. ohne ausgefahrene Stützen
arbeiten. Sonst gerät die Maschine aus dem Gleichgewicht, kann umkippen und schwere
Unfälle verursachen.
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Außer den in diesem Abschnitt beschriebenen Vorschriften finden Sie weitere in Teil II, Sicherheit.
[1] Nicht mit Schwenkkraft arbeiten.
Die Last darf nicht durch Schwenken geschleppt oder aufgerichtet
werden.
[2] Nicht mit Auslegeranheben arbeiten.
Die Last darf nicht durch Heben des Auslegers geschleppt oder
aufgerichtet werden.
[3] Nicht mit Seitwärtsschleppen oder angewinkeltem Heben
arbeiten.
Nicht quer ziehen, schleppen oder angewinkelt heben, da die Maschine
dadurch unzumutbaren Kräften ausgesetzt wird. Es ist gefährlich und
beschädigt die Maschine. Stellen Sie sicher, dass sich der Haken direkt
über dem Schwerpunkt der Last befindet.
[4] Gewalttätiger Betrieb untersagt
Hebel nicht abrupt betätigen. Insbesondere Schwenken, Senken des
Auslegers und Senken mit der Winde sind langsam vorzunehmen.
WARNUNG
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III BETRIEB