Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die Gewährleistung für Maschinen beträgt mindestens sechs Monate. Sind IBM
oder der Reseller nicht in der Lage, die IBM Maschine zu reparieren, können Sie
nach Ihrer Wahl die Herabsetzung des Preises entsprechend der Gebrauchs-
minderung der nicht reparierten Maschine oder die Rückgängigmachung des Vertra-
ges hinsichtlich der betroffenen Maschine verlangen und sich den bezahlten Kauf-
preis rückerstatten lassen.
Umfang der Garantieleistung: Der zweite Absatz trifft nicht zu.
Garantieservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Während des
Gewährleistungszeitraums übernimmt IBM die Kosten für den Hin- und Rücktrans-
port der Maschine, wenn sie bei der IBM repariert wird.
Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die in diesem
Abschnitt genannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse entfallen bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit sowie bei zugesicherten Eigenschaften.
Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
ÄGYPTEN
Haftungsbeschränkung: Absatz 2 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Die IBM
haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden bis zu dem Betrag, den Sie für die
betreffende Maschine bezahlt haben. Im Rahmen dieser Haftungsbeschränkung
umfasst der Begriff „Maschine" den Maschinencode und den lizenzierten internen
Code.
Anwendbarkeit für Lieferanten und Reseller (ungeändert).
FRANKREICH
Haftungsbeschränkung: Der zweite Satz des ersten Absatzes dieses Abschnitts
wird wie folgt ersetzt: Die IBM ist in solchen Fällen, unabhängig davon, aus wel-
chem Grund Sie Schadensersatz verlangen können, höchstens für folgenden Scha-
densersatz haftbar: (Unterziffern 1 und 2 ungeändert).
IRLAND
Umfang der Garantieleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Mit Aus-
nahme der in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche sind
sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch still-
schweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre Präjudizwirkung auf die Allgemeingültig-
keit des oben Gesagten. Ausgeschlossen sind weiterhin alle Ansprüche aus dem
"Sale of Goods Act 1893" und dem "Sale of Goods and Supply of Services Act
1980".
Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses
Abschnitts werden wie folgt ersetzt: 1. IBM haftet für Personenschäden und Tod
sowie für materielle Schäden an Immobilien nur, soweit die Schäden fahrlässig von
IBM verursacht wurden. 2. IBM haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden für
bis zu 125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder im Falle von wiederkeh-
renden Gebühren für bis zu 12 monatliche Beträge).
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Anhang B. Gewährleistungsinformationen