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IBM Eserver HS20 Installations- Und Benutzerhandbuch Seite 49

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NEUSEELAND
IBM Gewährleistung für Maschinen: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die
in diesem Abschnitt beschriebene Garantieleistung gilt zusätzlich zu den Ansprü-
chen, die der Kunde aus dem "Consumer Guarantees Act 1993" oder aus sonsti-
gen Gesetzen herleiten kann, soweit diese weder eingeschränkt noch ausgeschlos-
sen werden können. Der "Consumer Guarantee Act 1993" findet keine Anwendung,
wenn die Lieferungen der IBM für Geschäftszwecke, wie sie in diesem Act definiert
sind, verwendet werden.
Haftungsbeschränkungen: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Wenn die
Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im "Consumer Guarantees Act 1993"
definiert, verwendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen dieses Abschnitts
nur insoweit, als sie im "Consumer Guarantees Act 1993" beschrieben sind.
VOLKSREPUBLIK CHINA
Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt: Sowohl Sie als auch IBM
sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung
kommen (sofern dies durch die Gesetzgebung des Landes nicht anders geregelt
ist), um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus
dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusam-
menhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unter-
schiedlicher Rechtsgrundlagen.
Bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder
damit in Zusammenhang stehen, wird zunächst versucht, diese einvernehmlich bei-
zulegen. Ist dies nicht möglich, haben Sie oder IBM das Recht, sich mit diesem
Rechtsstreit an die International Economic and Trade Arbitration Commission in Bei-
jing (Volksrepublik China) zu wenden und zur Schlichtung nach den zum betreffen-
den Zeitpunkt geltenden Richtlinien zu unterbreiten. Das Schiedsgericht setzt sich
aus drei Schiedsrichtern zusammen. Die Sprachen des Schiedsgerichts sind Eng-
lisch und Chinesisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien
und wird im Rahmen der "Convention on the Recognition and Enforcement of
Foreign Arbitral Awards (1958)" angewendet.
Die unterlegene Partei übernimmt die Kosten für das Schiedsspruchverfahren,
sofern im Schiedsspruch keine andere Regelung getroffen wurde.
Für die Dauer des Schiedsspruchverfahrens bleibt diese Vereinbarung in Kraft, mit
Ausnahme des strittigen Teils, der im Schiedsspruchverfahren verhandelt wird.
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE EMEA-LÄNDER: Diese
Garantiebedingungen gelten für von IBM oder IBM Resellern erworbene Maschinen.
Garantieservice: Haben Sie eine IBM Maschine in Österreich, Belgien, Dänemark,
Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien,
Schweden, der Schweiz oder Großbritannien erworben, können Sie für diese
Maschine Garantieservices in jedem der genannten Länder von (1) einem zum Aus-
führen von Garantieserviceleistungen autorisierten IBM Reseller oder (2) von IBM
in Anspruch nehmen. Wenn Sie einen IBM Personal Computer in Albanien, Arme-
nien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechien,
Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, Jugoslawien, in der früheren jugoslawi-
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Anhang B. Gewährleistungsinformationen

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