gestellt wird, wie z. B. Unterstützung per Telefon bei Fragen zu Vorgehensweisen
und solchen Fragen, die sich auf die Einrichtung und Installation der Maschine
beziehen, wird OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART bereitgestellt.
Garantieservice: Um Garantieservice für eine Maschine zu erhalten, wenden Sie
sich an IBM oder den Reseller. Wenn Sie Ihre Maschine nicht bei IBM registrieren
lassen, werden Sie eventuell zur Vorlage eines Kaufnachweises aufgefordert.
Im Gewährleistungszeitraum stellt IBM bzw. der Reseller, falls dieser von IBM zur
Ausführung des Gewährleistungsservice autorisiert ist, bestimmte Reparatur- bzw.
Ersatzservices zur Verfügung, damit die Maschinen in einem Zustand bleiben bzw.
den Zustand wiedererlangen, der den technischen Daten entspricht. Welche Dienst-
leistungen für eine Maschine in dem Land, in dem die Installation erfolgt, zur Verfü-
gung stehen, können Sie von IBM oder dem Reseller erfahren. Es steht IBM oder
dem Reseller frei, nach eigenem Ermessen 1) die fehlerhafte Maschine entweder
zu reparieren oder zu ersetzen und 2) den Service direkt bei Ihnen vor Ort oder in
einem Servicecenter bereitzustellen. IBM oder der Reseller führt außerdem die für
die jeweilige Maschine erforderlichen technischen Änderungen aus.
Einige Teile der IBM Maschinen sind durch den Kunden austauschbare Funktions-
einheiten (so genannte „CRUs"), z. B. Tastaturen, Speicher oder Festplatten-
laufwerke. IBM liefert Ihnen CRUs, damit Sie den Austausch selbst vornehmen kön-
nen. Sie sind verpflichtet, alle fehlerhaften CRUs innerhalb von 30 Tagen nach
Erhalt der Ersatz-CRU an IBM zurückzugeben. Ferner sind Sie selbst für das Her-
unterladen von Updates zum Maschinencode und zum lizenzierten internen Code
von einer IBM Internet-Website oder von anderen elektronischen Medien verant-
wortlich und müssen dabei die Anweisungen von IBM beachten.
Muss eine Maschine oder ein Teil im Rahmen des Gewährleistungsservices ersetzt
werden, geht die von IBM oder dem Reseller ersetzte Maschine bzw. das ersetzte
Teil in das Eigentum von IBM oder des Resellers über, während die Ersatzmaschine
oder das Ersatzteil in Ihr Eigentum übergeht. Sie gewährleisten, dass es sich bei
allen entfernten Teilen um unveränderte Originalteile handelt. Die Ersatzmaschine
bzw. das Ersatzteil ist unter Umständen nicht neu, befindet sich jedoch in einem
einwandfreien Betriebszustand und ist der ursprünglichen Maschine bzw. dem
ersetzten Teil funktionell mindestens gleichwertig. Die Ersatzmaschine oder das
Ersatzteil erhält den Garantieservicestatus der ursprünglichen Maschine oder des
entfernten Teils. Bei vielen Zusatzeinrichtungen, Modellumwandlungen oder -erwei-
terungen müssen Teile der Maschine entfernt und an IBM zurückgegeben werden.
Ein Ersatzteil erhält den Garantiestatus des entfernten Teils.
Sie erklären sich damit einverstanden, alle nicht durch diesen Gewährleistungs-
service abgedeckten Zusatzeinrichtungen, Teile, Optionen, Änderungen und Zube-
hörteile zu entfernen, bevor IBM oder der Reseller eine Maschine oder ein Teil
ersetzt.
Weiterhin erklären Sie sich damit einverstanden,
1. sicherzustellen, dass keine rechtlichen Verpflichtungen bzw. Einschränkungen
bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenstehen,
2. bei einer Maschine, die nicht Ihr Eigentum ist, die Genehmigung des Eigentü-
mers für den Garantieservice dieser Maschine durch IBM oder den Reseller ein-
holen und
3. soweit zutreffend, vor Erbringung des Garantieservices:
a. die von IBM oder dem Reseller vorgegebene Vorgehensweise zur Fehler-
bestimmung, Problemanalyse und Serviceanforderungen zu befolgen,
Anhang B. Gewährleistungsinformationen
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